Rechtlich bestätigt

Fünf Parkplätze genug für umstrittenes Wohnheim

Niederösterreich
10.04.2023 06:03

Fünf Parkplätze für 25 kleine Appartements: Dieses für Studenten gedachte Projekt sorgt bei Anrainern in der Ketzergasse in Perchtoldsdorf, Bezirk Mödling, für Proteste. Das Landesverwaltungsgericht bestätigt das umstrittene Projekt aber nun - gebaut werden könnte es aber trotzdem nicht...

Unterstützt von Bürgerlisten-Mandatarin Gabriele Wladyka hatte der Protest gegen das Vorhaben auch vorerst Erfolg: Der Baubescheid wurde, wie berichtet, in zweiter Instanz für nichtig erklärt. Doch die Parkplatzberechnung war nicht falsch, wie nun das Landesverwaltungsgericht entschieden hat. Der Nichtigkeitsbescheid habe keine Rechtsgrundlage gehabt, es sei demnach legitim gewesen, denselben Schlüssel für die Zahl der Parkplätze anzuwenden wie für einen Beherbergungsbetrieb.

Kommt das Projekt trotzdem nicht?
Ob der Bau nun tatsächlich errichtet wird, steht in den Sternen. „Er wäre eigentlich schon seit Sommer fertig. Seitdem sind die Kosten deutlich gestiegen, es rechnet sich kaum noch. Wir fragen uns, wer diesen Schaden ersetzt“, so Bauwerber Michael Pichlmair. Aktuell wird neu kalkuliert, auch ein kleineres Projekt mit Reihenhäusern sei möglich und ebenfalls bereits bewilligt.

„Auch ein Schaden für die Perchtoldsdorfer“
Doch nicht nur für ihn, auch für die Perchtoldsdorfer selbst könnte durch die „Fehlentscheidung“ ein Schaden entstehen, ist Pichlmair überzeugt: „Bei dem Wohnheim handelt es sich um ein ökologisches Vorzeigeprojekt, bei dem vor allem junge Perchtoldsdorfer flexibel und günstig eine Bleibe im Ort finden können, wo doch Wohnen in Perchtoldsdorf immer knapper und teurer wird.“ Dass es wenige Parkplätze gibt, sei Teil des Konzepts, da der Standort mit der S-Bahn-Station Liesing sehr gut öffentlich angebunden sei. „Ein Auto ist nicht notwendig“, so der Bauwerber.

Zitat Icon

Schade, dass die Politik nicht von vornherein die Vorteile des Projekts erkannt hat, das kein Fördergeld benötigt.

Bauwerber Michael Pichlmair

Verzichtet Gemeinde auf weitere Rechtsmittel?
In der Theorie hätte die Gemeinde das Recht einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Auch der Schritt zum Verfassungsgerichtshof sei möglich. Dass darauf wohl verzichtet wird, zeigt eine Post, die Pichlmair erhalten hat. Darin wird bereits die Ausgleichsabgabe für den fünften Stellplatz vorgeschrieben. „Im Wesentlichen wurde nur genau wegen diesem die ,Nichtigkeit‘ ausgesprochen“, so Pichlmair.

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