Ignoriert IStGH-Befehl

Orban-Regierung: „Würden Putin nicht verhaften“

Ausland
23.03.2023 17:25

Ungarn will den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin einem führenden Regierungsvertreter zufolge ignorieren. Putin würde nicht verhaftet, wenn er nach Ungarn käme, sagte der Stabschef und Regierungssprecher von Ministerpräsident Viktor Orbán, Gergely Gulyás, am Donnerstag. Es gäbe für eine Vollstreckung des Haftbefehls „keine rechtliche Grundlage“ in Ungarn.

Ungarn hat zwar das Römische Statut als vertragliche Grundlage des IStGH unterzeichnet und ratifiziert. Es sei aber nicht in das ungarische Rechtssystem integriert worden, argumentierte Gulyás bei einer Regierungspressekonferenz. Auf Basis des ungarischen Rechts könne Putin nicht verhaftet werden. Auf Nachfrage sagte Gulyás, die Regierung in Budapest habe sich zu dem Haftbefehl gegen Putin keine Meinung gebildet. Seine persönliche Meinung sei aber, dass diese Entscheidungen nicht sehr glücklich seien, da sie die Dinge in Richtung einer weiteren „Eskalation“ und nicht in Richtung Frieden führten.

„Spucken der Ordnung ins Gesicht“
Kritik an dieser Haltung kam prompt von der Opposition: „Bei jeder Gelegenheit, die sie bekommen, spucken sie der auf Regeln basierenden internationalen Ordnung ins Gesicht“, schrieb Katalin Cseh, Europa-Abgeordnete der ungarischen Momentum-Bewegung, auf Twitter. Das Verhalten der Regierung in Budapest sei „beschämend“.

Gericht stellt klar: Ungarn ist Vertragsstaat
Der IStGH sieht es ebenfalls anders als die Orban-Regierung und führt Ungarn aufgrund der Ratifizierung im November 2001 offiziell als Vertragsstaat. Dass der Text des Römischen Statuts von 1998, auf dessen Grundlage der IStGH errichtet wurde, nie als Gesetz in Ungarn verlautbart wurde, tut dem Gericht in Den Haag zufolge nichts zur Sache.

Auf Anfrage der APA verwies es am Donnerstag auf die Kooperationsverpflichtung im Statutstext, wo es heißt: „Die Vertragsstaaten arbeiten nach Maßgabe dieses Statuts bei den Ermittlungen in Bezug auf Verbrechen, die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegen, und bei deren strafrechtlicher Verfolgung uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zusammen.“

Auf Hilfe der Mitgliedsländer angewiesen
Das Gericht verfügt über keine eigenen Polizeikräfte und ist darauf angewiesen, dass seine Mitgliedsstaaten Verdächtige festnehmen und überstellen. Er hatte vergangene Woche einen Haftbefehl gegen Putin ausgestellt. Der russische Machthaber wird beschuldigt, verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder und die erzwungene Überführung von Ukrainern in die russische Föderation zu sein.

Während die Ukraine den Haftbefehl begrüßte, wies Russland die Vorwürfe als ungeheuerlich zurück. Die Führung in Moskau erklärte, als humanitäre Schutzmaßnahme Tausende Kinder aus Konfliktgebieten nach Russland gebracht zu haben. Putin ist nach Omar al-Bashir aus dem Sudan und Muammar al-Gaddafi aus Libyen der dritte Staatschef, gegen den in seiner Amtszeit ein IStGH-Haftbefehl ausgestellt wurde. Der Strafgerichtshof wird von 123 Staaten, darunter allen EU-Mitgliedsländern, getragen. Russland hat wie die USA, Israel und der Sudan seine Unterschrift zurückgezogen.

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