Keine Verjährungsfrist

Haftbefehl gegen Putin bleibt lebenslang gültig

Ausland
20.03.2023 10:35

Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin bleibt nach Angaben von Chefankläger Karim Khan auch nach einem Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine gültig. „Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen“, so Khan.

„Einzelpersonen - wo immer sie sich auf der Welt befinden - müssen erkennen, dass es das Gesetz gibt und dass mit Autorität Verantwortung einhergeht“, sagte der Brite. Die Haftbefehle würden Putin und der russischen Beauftragten für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa, für den Rest ihres Lebens anhängen, betonte Khan. „Es sei denn, sie stellen sich den unabhängigen Richtern des Gerichts, und die Richter entscheiden in der Sache, einen Fall abzuweisen.“

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Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen.

(Bild: Associated Press)

IStGH-Chefankläger Karim Khan

Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen erlassen
Der Internationale Strafgerichtshof hatte am Freitag auf Antrag Khans wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen Putin und Lwowa-Belowa erlassen. Sie seien mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland. Die Haftbefehle haben vor allem eine symbolische Bedeutung, ein Prozess scheint derzeit ausgeschlossen.

Der britische Jurist Geoffey Nice, Chefankläger des früheren serbischen Staatschefs Slobodan Milosevic in Den Haag, sagte, mit dem Haftbefehl sei Putin als gesuchter Verbrecher abgestempelt. „Das Etikett wird sein Leben lang haften bleiben, es sei denn, er wird vor Gericht gestellt und freigesprochen oder, fast unvorstellbar, der Internationale Strafgerichtshof zieht den Haftbefehl zurück.“ Der Haftbefehl sei jedenfalls ein „sehr, sehr wichtiger und sehr willkommener Schritt“.

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