Erlaubt oder verboten?

So stellen unsere Wirte Zechpreller an den Pranger

Tirol
16.03.2023 09:00

Fotos von mutmaßlichen Zechprellern finden sich aufgrund von erbosten Wirten immer häufiger auf sozialen Netzwerken. Doch ist die Veröffentlichung solcher Bilder aus Überwachungskameras überhaupt erlaubt?

„Es wird gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist“, ist der Unmut bei vielen Hüttenwirten in Tirol groß. Besteck und unbeaufsichtigte Ski waren nicht erst in diesem Winter fast täglich begehrtes Diebesgut. „Es wurde sogar eine Spendenbox für die Bergrettung gestohlen“, erklärte Christa Kröll-Brindlinger, Wirtin der Granatalm am Penkenjoch, unlängst der „Tiroler Krone“.

Wirtin war mit Drohung im Internet erfolgreich
Wie berichtet, musste sich die Zillertaler Hüttenwirtin auch über Zechpreller ärgern. Vier Urlauber speisten und tranken Anfang Februar für 178,30 Euro, machten sich dann aber, ohne zu bezahlen, aus dem Staub. Kröll-Brindlinger setzte sich aber zur Wehr, stellte die nicht bezahlte Rechnung kurzerhand auf sozialen Netzwerken online und drohte damit, Bilder der Zechpreller aus der Überwachungskamera zu veröffentlichen. Mit Erfolg! Die Rechnung wurde am Folgetag von den Urlaubern kleinlaut beglichen.

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Man muss sich immer die Frage stellen, ob eine solche Veröffentlichung verhältnismäßig ist.

Karl Gladt von der Internet Ombudsstelle

Ein Blick auf Facebook, Instagram und Co. verrät, dass manche Wirte sogar einen Schritt weiter gehen und sich wenig um mögliche Datenschutzverletzungen scheren. So suchten etwa die Chefs eines Après-Ski-Lokals aus Saalbach-Hinterglemm unlängst mit einem „Fahndungsfoto“ nach mutmaßlichen Zechprellern.

Erlaubt oder nicht?
Doch dürfen Wirte einfach so Fotos aus Überwachungskameras in sozialen Medien veröffentlichen? „Es kann natürlich problematisch sein“, meint Karl Gladt von der Internet Ombudsstelle, die mit der Plattform „Mein Bild im Netz“ bei Problemen rund um Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechte hilft. „Man muss sich immer die Frage stellen, ob eine solche Veröffentlichung verhältnismäßig ist.“

Wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, sollte man wohl grundsätzlich besser Anzeige erstatten und die Fotos der Polizei übergeben. „Falls auf dem Foto auch andere Menschen zu sehen sind oder es sich womöglich um eine Verwechslung handelt, könnten solche Fotos im Netz für den Wirten sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“, betont Gladt.

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