Verdreifachung geplant

Primärversorgung: Regierung will Kammer entmachten

Politik
02.03.2023 11:06

Um die medizinische Versorgung zu verbessern, will die Regierung den schleppenden Ausbau der sogenannten Primärversorgungseinrichtungen vorantreiben. Ziel ist eine Verdreifachung bis zum Jahr 2025, gab Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mit ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle am Donnerstag bekannt. Mit der Novelle soll auch die Ärztekammer entmachtet werden, wenn sich bei einem Engpass künftig sechs Monate lang keine neuen Ärzte finden.

Derzeit gibt es 39 Primärversorgungseinrichtungen (PVE) in sieben Bundesländern. Das ursprüngliche Ziel, bis 2021 75 Zentren zu errichten, wurde also verfehlt. Nun setzt man sich ein neues Ziel: Bis 2025 soll das Angebot auf 121 Zentren verdreifacht werden. Patienten profitieren bei diesen Ärzteteams, die auch mit anderen Gesundheitsberufen wie Hebammen zusammenarbeiten, etwa von längeren Öffnungszeiten. Der Politik geht es aber auch um eine Entlastung des ambulanten Bereichs und „zeitgemäße“ Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte.

Rauch: Vetorecht der Ärztekammer aus der Zeit gefallen
Dass es zu wenige PVE gibt, liege am Widerstand der Ärztekammer, hatte Rauch im Jänner beklagt. „Dass die Ärztekammer bei der Einrichtung einer Primärversorgungseinheit ein Vetorecht hat, halte ich für einen Anachronismus“ - eine nicht mehr zeitgemäße Regelung. Der neue Plan der Regierung: Sind in einer Region zwei Allgemeinmediziner- oder Kinderarzt-Stellen unbesetzt, sollen Kammer und Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit haben, neue Ärzte zu finden. Danach sollen Landesregierung und ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben können - die Zustimmung der Ärztekammer wäre also nicht mehr notwendig.

Auch Kinderärzte, Gynäkologen & Co. können Zentrum mitgründen
Auch sonst sollen die Rahmenbedingungen erleichtert werden. Neben Allgemeinmedizinern können sich den Plänen zufolge künftig auch Kinderärzte für Primärversorgungseinrichtungen bewerben. Mangelberufe wie Gynäkologen werden bei der Gründung bevorzugt. Auch Ärzte, die noch keinen Kassenvertrag haben, sollen sich nach der Gesetzesänderung an der Gründung beteiligen können. Damit sollen Wahlärzte verstärkt in die Kassenversorgung integriert werden. Statt bisher drei Kassenärzten und einer Pflegekraft sollen in Zukunft also beispielsweise auch ein Kassenarzt, ein Wahlarzt und ein Krankenpfleger eine PVE gründen können.

100 Millionen aus EU-Topf
Für den Ausbau der Primärversorgung stehen 100 Millionen Euro an Förderungen aus dem Aufbaufonds der EU zur Verfügung. Die Novelle zum Primärversorgungsgesetz, die nun in Begutachtung geht, könne man auch „Projekt Bergdoktor“ oder „Projekt Landarzt“ nennen, meinte Rauch. Denn vor allem im ländlichen Bereich gebe es einen Mangel an Kassenärzten. „Man darf nicht darauf angewiesen sein, seine Kreditkarte mitnehmen zu müssen“, sieht Rauch auch einen „Schritt heraus aus der Zweiklassenmedizin“.

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