Mit einer geklauten Bankomatkarte finanzierte sich der 18-jährige Angeklagte Zigaretten und Lebensmittel. Nun wurde er vom Landesgericht Feldkirch verurteilt.
„Wieso arbeiten Sie nicht?“, will Richterin Sabrina Tagwercher von dem jungen Unterländer wissen. „Na ja, ich krieg halt nichts“, antwortet der 18-Jährige. Auch wenn er behauptet, sich zu bemühen, so recht abnehmen will man ihm das nicht. Dem Burschen mag es zwar an beruflichem Ehrgeiz fehlen, dafür aber ist die kriminelle Energie umso größer.
Bereits zum zweiten Mal vor Gericht
Nachdem der feine Herr bereits in der Vergangenheit das Glück hatte, wegen Sachbeschädigung und Ladendiebstahl vom Gericht nur zur Leistung von Sozialstunden verdonnert zu werden, gab es am Freitagnachmittag das zweite Wiedersehen hinter den grauen Mauern des Landesgerichts Feldkirch. Diesmal musste sich der 18-Jährige wegen Einbruchsdiebstahls, schweren Betrugs und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel verantworten. Der Strafrahmen für Jugendliche: Eineinhalb Jahre.
Konkret geht es um eine gestohlene Bankomatkarte, mit der er sich an mehreren Automaten Zigaretten für 100 Euro „kaufte“. Ebenso weitere Lebensmittel bei einer Tankstelle. „Ich hatte die Karte von meinem Kumpel bekommen und wusste, dass diese gestohlen war. Aber ich hatte eben Geldprobleme und nutzte daher die Gelegenheit", gibt der Bursche unumwunden zu. Die Antwort der Frau Rat folgt in Form eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage und einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro. Ob sich der nunmehr offiziell Vorbestrafte den Wunsch der Richterin, man möge sich in dieser Konstellation hoffentlich nicht mehr wiedersehen, zu Herzen nimmt, muss sich erst noch erweisen.
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