Unzulässige Regelung

Frequency-Festival: Absage endete vor Gericht

Niederösterreich
04.02.2023 06:08

Gutschein-Regelung laut Oberlandesgericht „unzulässig“: Die Auszahlung für die Tickets aus dem Jahr 2020 hätte nach der Festival-Absage früher erfolgen müssen. Der Verein für Konsumenteninformation hatte geklagt. Urteil nicht rechtskräftig. 

Zwei Jahre Pandemie haben vor allem die Kultur- und Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen gestellt. Kurzfristige Absagen und wenig Planungssicherheit aufgrund zahlreicher Lockdowns waren die Folge. Wie auch beim Frequency-Festival in St. Pölten.

Verbraucherschützer brachten Klage ein
Gleich zwei Jahre in Folge musste das Musikspektakel entlang der Traisen Corona-bedingt abgesagt werden. Bereits erworbene Tickets für das Jahr 2020 konnten dabei gegen Karten für das Festival im Jahr 2021 eingetauscht werden. Doch beide Veranstaltungen fanden nicht statt. Die Rückerstattung des Kaufpreises - sofern die Tickets nicht erneut eingetauscht wurden - wäre aber erst ab 1. Jänner 2024 erfolgt. Aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine „unzulässige Gutscheinregelung“.

Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz hatte es Veranstaltern zwar ermöglicht, anstelle der Rückzahlung des Kartenpreises Gutscheine auszugeben. Laut Gesetz hätte eine Auszahlung aber bis zum 1. Jänner 2023 geschehen müssen. Der Veranstalter Musicnet Entertainment wurde geklagt. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI nun recht.

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