Jetzt Randale in Haft

Anklage: Mann (24) stach 140-mal auf Grazerin ein

Steiermark
02.02.2023 05:59

Ein Jahr nach der brutalen Tat steht die Anklage: Ein 24-jähriger Rumäne soll in Graz 140-mal mit einer Schere auf eine Frau eingestochen haben. Sein Motiv: Hass auf Frauen! Dem Mann wird auch versuchte Brandstiftung vorgeworfen.

Große Aufregung herrsch derzeit in der Justizanstalt Graz-Jakomini: Ein mutmaßlicher Doppelmörder bedrohte nicht nur Justizwachebeamte mit dem Umbringen, sondern setzte auch mit einem Feuerzeug die Matratze in seiner Zelle in Brand. Trotz seiner Gefährlichkeit stufte die Anstaltsleitung von Mitarbeitern gesetzte Sicherheitsmaßnahmen gleich wieder herab.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat jetzt Anklage wegen Mordes und versuchter Brandstiftung gegen den 24-Jährigen erhoben. Diese ist zwar noch nicht rechtskräftig, hat es aber in sich.

Geistig abnorm, aber zurechnungsfähig
Wie bekannt, lernte Gheorghita B. sein Opfer, eine alkoholkranke Grazerin (41), vor einem Jahr beim Bahnhof kennen. Sie nahm ihn mit zu sich in ihre Wohnung in die Waagner-Biro-Straße, wo sie die Nacht miteinander verbrachten. Doch die Mutter eines Buben dürfte den Rumänen an seine „Ex“ erinnert haben - was ihn in Rage versetzte, denn laut ihm habe sie ihn betrogen.

Daher griff er in der Messie-Wohnung zu einer Schere und begann wie von Sinnen auf sein Opfer einzustechen! Rund 140-mal traf er sie am Kopf und Körper. Sogar, als sie bereits tot war, hörte er noch nicht auf.

Motiv: Hass auf Frauen
Um seine Spuren zu verwischen, legte er Feuer, welches aber von selber wieder erlosch. Bald darauf wurde er beim Bahnhof festgenommen und zeigte sich geständig. Das Motiv: Hass auf Frauen! Die Staatsanwaltschaft Graz beantragte zur Verurteilung auch eine Einweisung in eine Anstalt, da ihm ein Gutachter eine Abartigkeit höheren Grades bescheinigt. Zum Tatzeitpunkt war er aber zurechnungsfähig!

Wie nach der Tat in Graz bekannt wurde, soll der U-Häftling auch in Zürich eine Frau in ihrer Wohnung kaltblütig ermordet haben. Das Verfahren wird in diesem Fall auch in der Schweiz gegen ihn geführt.

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