Zeugen bei Prozess:

„Konnten nicht zulassen, dass er sie absticht“

Oberösterreich
18.01.2023 11:19

Im Prozess gegen einen 52-jähriger Syrer, der im Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll und deshalb wegen des Vorwurfs des Mordversuchs vor Gericht steht, dürfte am Mittwoch ein Urteil gesprochen werden. Zuerst waren Zeugen am Wort: „Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht“, meinte eine Frau, die den Angeklagten angesprungen war. 

Der Angeklagte soll seine Frau bei einem Streit mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben. Die 41-Jährige überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Personen, die einschritten und den Angreifer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten: Eine Frau sprang dem Mann in den Rücken, ein Geistlicher versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen, die Mannschaft eines zufällig vorbeikommenden Krankenwagens sowie medizinisch kundige Passanten leisteten rasch Erste Hilfe.

Opfer blutüberströmt
„Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht“, sagte jene Helferin als Zeugin vor Gericht. Das Opfer sei blutüberströmt gewesen, als die Schwerverletzte im Rettungswagen versorgt wurde, habe der mutmaßliche Täter noch geschrien, sie sei eine „schlechte Frau“.

Eifersucht als Motiv
Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger meinte, was das Motiv angehe, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als „sehr liberal“, meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe und „Hochverrat“ begangen habe.

Angeklagter nicht geistig abnorm
Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte nicht geistig abnorm. Darin kommt sie zum Schluss, dass die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten „noch nicht als höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit“ einzustufen sei. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle. Der Angeklagte meinte, dass die Gutachterin „die orientalische Kultur nicht kennt“.

Im Laufe des Tages soll außer Kastner auch noch der Gerichtsmediziner sein Gutachten ausführen. Ein Urteil war noch am Mittwoch zu erwarten.

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