Kein Recht darauf

Wenn‘s Christkind falsch liegt: 5 Umtausch-Fakten

Steiermark
27.12.2022 20:53

Alles was man wissen muss, wenn das Christkind falsch gekauft hat - die steirische Arbeiterkammer liefert die wichtigsten Fakten:

Der Pulli, der hinten und vorne zu eng ist, das Buch, das man sicher nie liest, ein Parfum, das man nicht riechen kann - alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern auch rege Kundenfrequenz nach dem Fest. Umtausch und Eintausch von Gutscheinen stehen auf der Agenda. Aber wie sind die Rechte der Kunden?

Hab ich ein Anrecht auf Umtausch?

Nein. Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch bei Produkten, die stationär im Geschäft gekauft wurden. Anders beim Online-Kauf, da gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Man kann also nicht das Geld zurück verlangen?

Bei manchen Geschäften steht auf dem Kassazettel, dass man binnen einer gewissen Frist das Geld zurück bekommt. Dann kann man es auch verlangen. Viele Firmen zahlen aber freiwillig Geld retour oder stellen einen Gutschein aus, als Kundenservice.

Die EU regelt das nicht?

Nein, streng genommen gibt es legalen Umtausch gar nicht. Das ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen.

Anders verhält es sich aber natürlich, wenn etwas kaputt ist?

Ja, das ist dann die Gewährleistung. Das Produkt kann man dann zurückgeben oder reparieren lassen - oder über eine Preisminderung verhandeln. Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch von Verkäuferseite her, Garantie wiederum eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Wie wichtig sind Umtausch und Gutscheine heuer für den Handel?

„Der Umtausch nicht mehr so, der wird weniger, je mehr Gutscheine verschenkt werden; und das waren heuer auffallend viele“, sagt Handels-Spartenobmann Gerhard Wohlmuth. Was bis 6. Jänner eingelöst wird, fällt übrigens noch ins Weihnachtsgeschäft. Gutscheine sind gern gesehen, weil man im Schnitt um acht bis zwölf Prozent mehr ausgibt als dieser wert ist.

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