Wer eine Förderung bekommt, darf sie nur für den bewilligten Zweck verwenden. Sonst landet man mit dem Vorwurf des Förderungsmissbrauchs vor dem Strafgericht. Das zeigt ein Prozess am Dienstag im Landesgericht: Angeklagt war ein Gastronom.
125.000 Euro an Covid-Förderung hatte ein Schweizer Gastronom für sein Salzburger Lokal erhalten, um damit Löhne zu bezahlen. Doch dies tat der in die Pleite geschlitterte Gastronom nicht, wenn auch nicht ganz unfreiwillig: „Die Bank hat das Geld zurückgehalten und damit Schulden ausgeglichen.“ Der 38-Jährige zeigte sich aber teil geständig - er ist auch zurzeit in der Privatinsolvenz.
Schuldspruch und Bewährungsstrafe
„Natürlich ist es blöd, wenn die Bank das Geld zurückhält. Aber als ordentlicher Geschäftsführer müssen sie wirtschaftlich arbeiten“, betont die Richterin. Strafe: sechs Monate auf Bewährung, nicht rechtskräftig.
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