Auf Crystal Meth

Mordversuch angeklagt: Guten Freund attackiert

Wien
20.10.2022 06:00

Drogen machen in dem Fall aus Freunden Feinde: Nach einem Streit sticht der 33-Jährige auf seinen Kumpel ein. Beide waren voll berauscht. Die Staatsanwaltschaft klagt versuchten Mord an. Davon sprechen ihn die Geschworenen aber einstimmig frei ...

Ob die Tat stattgefunden hat, müssen die Geschworenen im Landesgericht Wien nicht mehr bewerten: „Die Frage ist, wie sie rechtlich einzuordnen ist“, erinnert Verteidiger Alexander Philipp. Sein Mandant hat im Drogenrausch auf einen guten Freund - auch er war berauscht - mit einem Messer eingestochen. Dabei verletzte er ihn schwer.

„Mordmerkmale der Heimtücke erfüllt“
Vorangegangen sei ein Streit: „Wir haben uns gegenseitig geschlagen und ich hab gar nicht mitbekommen, dass ich ihn gestochen habe“, sagt er vor Richter Etl - die Erinnerungslücken seien dem Konsum von Crystal Meth verschuldet. Laut Anklage habe das Opfer dem 33-Jährigen aber schon den Rücken zugekehrt, da stach er zu. „Die Mordmerkmale der Heimtücke sind dadurch erfüllt“, sagt der Staatsanwalt. Bei dem Angriff traf der Angeklagte den Lungenlappen seines Freundes mit dem Küchenmesser. Das sei eine höchst lebensbedrohliche Verletzung.

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Ich fühle mich schuldig, weil ich meinen Freund verletzt habe.

Angeklagter im Landesgericht Wien

Angeklagter alarmiert Rettung
Trotzdem bekennt sich der Türke nicht schuldig des angeklagten versuchten Mord. Dafür aber der schweren Körperverletzung: „Ich fühle mich schuldig, weil ich meinen Freund verletzt habe.“ Aber er hätte, gleich nachdem er gesehen habe, dass sein Freund blutet, die Rettung alarmiert. Das Opfer räumt ein, dass auch er den 33-Jährigen geschlagen und beschimpft hätte. Die Ereignisse seien aufgrund der Drogen verschwommen.

Freispruch vom Mordversuch, aber Haftstrafe
Nach stundenlanger Beratung entscheiden die Geschworenen dann gegen den Mordversuch. Und stimmen somit Verteidiger Alexander Philipp zu, der zu Anfang sagt: „Hier kann nicht von einem Tötungsvorsatz gesprochen werden.“ In Haft muss sein Mandant trotzdem, und zwar 3 1/2 Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.

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