Stand der Dinge

Ein Jahr später: Was geschah nach der Razzia?

Politik
02.10.2022 07:00

Vor einem Jahr lösten Hausdurchsuchungen unter anderem im Kanzleramt ein politisches Beben aus. Geschönte Studien, zehn Beschuldigte. Stand der Dinge: Es geht wenig weiter. Nur die Kronzeugin hat ausgesagt.

Sechster Oktober 2021. Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt (BKA) und Finanzministerium. Bei engen Mitarbeitern von Kanzler Sebastian Kurz. Neben Kurz sind weitere neun Personen rund um geschönte Studien, finanziert vom Steuerzahler, beschuldigt. Ein Jahr ist vergangen. Was ist passiert?

Meinungsforscherin Sabine Beinschab hat ausgepackt. „Alle anderen haben zu Beginn zugesagt, auszusagen. Aber erst bei Ermittlungsergebnissen“, sagt Werner Suppan, der in dieser Causa auch Kurz vertritt. Bisher hat keiner ausgesagt. Es gibt Gerüchte, wonach Schlüsselfigur Thomas Schmid in dieser Affäre gesungen habe. Dies sorgt für Nervosität in der ÖVP.

Zentrale Figur
Laut „Krone“-Infos hat Beinschab zunächst ihre Rolle quasi als „Sekretärin“ abgetan, bald jedoch, als es um den Kronzeugenstatus ging, wollte sie zentrale Figur im Korruptionskarussell gewesen sein. Nur wer viel weiß und zur Aufklärung beiträgt, erhält den Status.

Für Suppan wichtig: „Beinschab sagte, sie kennt Kurz nicht, hat ihn nur einmal im Vorbeigehen gesehen.“ Verdächtige Kommunikation hatte sie definitiv mit Kurz-Vertrauten und Sophie Karmasin.

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Beinschab sagte, sie kennt Kurz nicht, hat ihn nur einmal im Vorbeigehen gesehen.

Werner Suppan

Anwalt: „Tatverdacht nicht bestätigt“
Die WKStA wollte sich gestern nicht äußern, dürfte gegen die Meinungsforscherin und Ex-Ministerin bald ein Strafverfahren einleiten. Auch Karmasin hat bisher geschwiegen. Zudem forderten die Korruptionsermittler Mails von Dutzenden Mitarbeitern aus dem BKA, das jedoch nicht liefern will - und es erhält Unterstützung von Wolfgang Peschorn, Anwalt der Republik: Es fehlt die Konkretisierung.

Einer der Kurz-Vertrauten ist Gerald Fleischmann. Sein Anwalt Klaus Ainedter sieht die Versuche durch quasi willkürliche Aktenanforderung problematisch. „Die bisherigen Ermittlungen dürften den Tatverdacht offenbar nicht bestätigt haben, was meinen Mandanten auch nicht weiter verwundert. Er hat sich nichts zuschulden kommen lassen.“ Fix ist: Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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