Neue Empfehlungen

Wer die 4. Corona-Impfung noch aufschieben kann

Coronavirus
18.09.2022 17:39

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen für Covid-19-Impfungen aktualisiert. Dreifach geimpfte Personen, die zusätzlich eine Infektion mit Omikron durchgemacht haben, zeigen laut den Experten eine gute Boosterantwort gegen die verschiedenen Mutationen der Omikron-Variante - bei erneutem Kontakt erinnert sich das Immunsystem besser an das Virus. Unter solchen Voraussetzungen können daher vor allem Personen unter 60 die Auffrischung vorerst aufschieben.

Bis zu sechs Monate nach der Infektion sei durch den Booster für diese Gruppe keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten, „und damit kann die 4. Impfung entsprechend verschoben werden“, erklärte das NIG. Infektionen der Atemwege hinterlassen aber keine dauerhafte Immunität. Menschen ab fünf Jahren brauchen deshalb eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen, und zwar „unabhängig von durchgemachten Infektionen“, betonen die Experten weiterhin.

Zu früher Stich kann zu mehr Impfreaktionen führen
„Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlenen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen“, wurde festgehalten. Leichte Infektionen, die nicht abgeklärt oder ohne Symptome blieben, könnten ignoriert und Impfungen nach dem vorgesehenen Schema durchgeführt werden. Personen mit PCR-bestätigter Infektion vor der 1. oder im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung sollten laut diesen Empfehlungen ab ca. vier Wochen nach einer Genesung (bestätigt durch negativen PCR-Test) geimpft werden.

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Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion kann in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen.

Hinweis des Nationalen Impfgremiums (NIG)

Für Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach zwei oder mehr Impfungen gilt laut Impfgremium: Bei einem asymptomatischen Verlauf ist eine Impfung nach Schema möglich, genauso kann diese aber bis zu sechs Monate aufgeschoben werden. Nach einer Infektion mit Symptomen können vor allem die Unter-60-Jährigen bis zu einem halben Jahr warten. Bei Älteren und Risikopersonen - in diesem Fall altersunabhängig - kann die Impfung nach Genesung auch vor Erreichen der sechs Monate erfolgen.

Generell sei bei Covid-19 im Impfschema eine gewisse zeitliche Variabilität in Ordnung, Abstände von deutlich weniger als vier Monaten für die 3. und besonders für weitere Impfungen sollten aber vermieden werden. Nach der Grundimmunisierung schwinde bei deutlichem Überziehen der empfohlenen Intervalle zwar der Impfschutz, die Boosterfähigkeit bleibt jedoch erhalten, so das NIG.

Auffrischung „jeder Person empfohlen“
Mittlerweile sind drei an die Omikron-Varianten angepasste Impfstoffe für die Anwendung ab zwölf Jahren zugelassen. Teilweise sind sie bereits in Österreich verfügbar. Grundsätzlich können die Auffrischungsimpfungen ab zwölf durchgeführt werden und sind weiterhin „jeder Person empfohlen, die sich schützen will“. Das NIG rät speziell ab 60, Risikopersonen inklusive Schwangeren und Personen, die beruflich Kontakt mit Menschen haben, zum 4. Stich.

Wahl des Impfstoffs spielt nur Nebenrolle
Dabei könne der gleiche oder ein anderer Impfstoff wie bei der Grundimmunisierung verwendet werden. Der Vorzug wird den angepassten mRNA-Impfstoffen gegeben, weil für sie eine Zulassung als 4. Impfung durch die europäischen Behörden vorliegt. Es können aber auch die bisher verwendeten Vakzine eingesetzt werden, dies dann „off-Label“.

Am Samstag wurden laut AGES-Daten 4018 Impfungen durchgeführt, 3297 waren Auffrischungen. Mehr als 5,3 Millionen Menschen in Österreich - 58,8 Prozent der Bevölkerung - sind gemäß NIG-Empfehlungen gültig geimpft, 603.512 Personen haben sich bisher „boostern“ lassen.

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