Nicht rechtskräftig

Mädchen vergewaltigt? Freispruch für 19-Jährigen

Oberösterreich
07.09.2022 16:26

Ein 19-Jähriger, der am 11. Mai in Weyer (Oberösterreich) laut Anklage ein 15-jähriges ukrainisches Mädchen „mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt“ haben soll, ist am Mittwoch in Steyr vom Schöffengericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Syrer hatte von einvernehmlichem Sex gesprochen. Das gerichtsmedizinische Gutachten war nicht eindeutig. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit.

Ein 15-jähriges Flüchtlingsmädchen aus der Ukraine soll ein Syrer (19) im Mai „mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt“ haben, sagt die Staatsanwältin am Mittwoch beim Prozess in Steyr. Die Tat wirbelte damals Staub auf, weil der Jugendliche trotz des massiven Tatvorwurfs nicht in Haft kam. LH Thomas Stelzer klagte in der Folge sogar Identitären-Chef Martin Sellner wegen Beleidigung, weil dieser Bezug nehmend auf den Vergewaltigungsvorwurf u.a. gesagt habe, dass der Landeschef Vergewaltiger ins Land lasse. Stelzer bekam übrigens vom Landesgericht Linz recht.

Reichlich Alkohol konsumiert
Was nun am 11. Mai in Weyer geschehen ist, war Gegenstand des Prozesses in Steyr. Sowohl der Syrer als auch das ukrainische Mädchen mit Familie waren im Mai in der Unterkunft in Weyer untergekommen. Am Tattag trafen sie sich mit anderen Jugendlichen. Dabei sei auch Alkohol getrunken worden. Während des Treffens waren der Angeklagte und die 15-Jährige 30 Minuten lang verschwunden. In dieser Zeit soll sich der 19-Jährige in der Nähe der Bahngleise an dem Mädchen vergangen haben.

Würgemale oder Knutschflecke?
Vor Gericht spricht er von „einvernehmlichem Sex“. Sein Verteidiger hält das für plausibel, die Verletzungen des Opfers könnten auch Knutschflecke gewesen sein. Laut medizinischem Sachverständigen sind aber auch Würgemale möglich. Die junge Ukrainerin hatte erst einen Tag später ihrem Bruder von der Vergewaltigung erzählt. Zuvor hatte sie aus Scham geschwiegen, die Verletzungen am Hals unter Pflastern versteckt. Da das gerichtsmedizinische Gutachten nicht eindeutig war, wurde der Bursch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 OÖ-Krone
OÖ-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele