Unschuldig in Haft

Kärntner bekommt Gerichtskosten nicht erstattet

Österreich
05.08.2011 08:41
Vor einem Jahr hat die "Krone" schon über das Schicksal von Herbert Presser aus Kärnten berichtet: Er war aufgrund eines falschen Gutachtens zu drei Jahren Haft verurteilt worden, musste einen Teil auch absitzen, bis die Staatsanwaltschaft dann doch von der Strafverfolgung zurücktrat. Dem 65-jährigen Justizopfer wurde Entschädigung versprochen – heute schaut's anders aus.

Sieben lange Jahre dauerte es, bis der Kärntner Herbert Presser von allen Vorwürfen reingewaschen wurde: "Er wurde wegen eines falschen Gerichtsgutachtens als Kinderschänder gebrandmarkt – jeder kann sich denken, was das bedeutet!", ärgert sich sein Anwalt Paul Wolf.

Verdacht des sexuellen Missbrauchs an Enkerl
Im Jahr 2003 stand im Raum, dass das dreijährige Enkerl des Mannes sexuell missbraucht worden sein soll. "Der Gutachter hat sich nur eine halbe Stunde mit dem Kind unterhalten und schließlich festgestellt, dass es gleich zwei Täter geben soll", so Wolf. Im Verdacht standen damals Herbert Presser und sein Sohn - beide wurden schließlich zu Haftstrafen verurteilt. In beiden Fällen hatte sich der Schuldspruch auf ein Gutachten des Psychiaters Max Friedrich gestützt.

Pressers Sohn saß knapp zwei Jahre im Gefängnis, setzte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch. In diesem wurde er schließlich freigesprochen und erhielt später 120.000 Euro als Haftentschädigung.

Als Haftentschädigung 28.900 Euro Pauschale angeboten
Auch Herbert Presser saß ein Jahr unschuldig in Haft. Doch nach dem Justizmartyrium würde laut Wolf seinem Mandanten nun neuerlich "Unrecht getan". Denn für die Zeit hinter Gittern bietet die zuständige Finanzprokuratur dem unbescholtenen pensionierten Schlosser jetzt 28.900 Euro Pauschale an.

Damit müsse der Kärntner zufrieden sein, eine nähere Begründung gibt es nicht. Dass allein der Verfahrensaufwand insgesamt bei fast 50.000 Euro liegt, wird nicht berücksichtigt. "Jetzt müssen wir klagen. Der Kampf beginnt erneut", so Pressers Anwalt.

Was übrigens die Verantwortung des Psychiaters für sein mangelhaftes Gutachten betrifft: Die kann nur die Finanzprokuratur einfordern – doch deren Chef schweigt eisern zu dem Fall.

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