Aus der relativ geringen Geldstrafe wegen Verstößen gegen das Kartellrecht könnte nun doch noch eine saftige Summe werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde wurde nämlich auf mögliche Verstöße gegen die Kooperationspflichten, die mit dem Kronzeugenstatus des Baukonzernes einhergehen, aufmerksam.
Mit milden 45,37 Mio. Euro Strafe vom Kartellgericht kam der Strabag-Konzern 2021 davon. Grund dafür war der Kronzeugenstatus des Bauriesen. Der scheint jetzt aber zu wackeln.
Hilfe bei Ermittlungsverfahren
Die Strabag wurde letztes Jahr wegen illegaler Preis- und Marktabsprache mit Mitbewerbern verurteilt. Im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren leistete der Konzern aber entscheidende Hilfe und Transparenz bei der Aufklärung - es wurde eine umfangreiche Kronzeugenerklärung übermittelt. Deswegen fiel auch die Geldbuße sehr niedrig aus.
Mögliche Verletzung der Kooperationspflicht
Sie droht nun aber wesentlich höher zu werden: „Aufgrund neuer Tatsachen ist es aus der Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) notwendig, dem Kartellgericht nochmalige Prüfung in dieser Sache zu ermöglichen“, so die Behörde. Wegen einer Hausdurchsuchung bei einem Anwalt wird jetzt infrage gestellt, ob „die vollständige Einhaltung der die Strabag als Kronzeuge treffenden Kooperationsverpflichtungen“ gegeben ist.
Die Privilegierung solch eines Status sei nämlich nur bei der Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen gerechtfertigt, betont die BWB und fordert erneute Überprüfung.
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