Künftig dürften auch Menschen, die ORF-Programme ausschließlich im Internet sehen oder hören, ein Programmentgelt entrichten müssen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aktuell entschieden, dass es gegen die Verfassung verstößt, dass diese Nutzergruppe derzeit nichts bezahlen muss. Auf Antrag des ORF hat der VfGH daher einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung.
Derzeit müssen Konsumenten, die über kein Radio- oder TV-Gerät verfügen, laut Rundfunkgebührengesetz keine Rundfunkgebühren und laut ORF-Gesetz damit auch kein Programmentgelt zahlen. Diese Koppelung sei jedoch verfassungswidrig, so der VfGH. Schließlich habe eine Finanzierung über Programmentgelt einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt. Entsprechend sei es wesentlich, dass alle diejenigen, die via Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilnähmen, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden.
„Geht der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF von einer Finanzierung über ein Programmentgelt aus, dann darf er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG Rundfunk nicht ein für die Rundfunkordnung insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten von dieser Finanzierungspflicht ausnehmen“, so der VfGH wörtlich.
Zahl der Personen, die streamen, wächst
Der ORF hatte in seinem entsprechenden Antrag argumentiert, dass durch die aktuelle Regelung sein Recht auf Rundfunkfreiheit und auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt sei. Die Anzahl der Personen, die ORF-Inhalte ausschließlich streamen und daher keine Gebühren entrichten, wächst schließlich. Diese sogenannte „Streaminglücke“ bereitet auch dem ORF Sorgen, machen Gebühreneinnahmen doch rund zwei Drittel des ca. eine Milliarde Euro schweren ORF-Umsatzes aus. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann richtete erst vor wenigen Monaten eine Taskforce ein, die sich mit Motivsuche für GIS-Abmeldungen befasst und eruiert, wie die Gebührenzahlerzahl gesteigert werden kann.
Bereits 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren sei, womit für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr anfallen dürfe. Der Gesetzgeber wollte bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen, hieß es damals.
GIS-pflichtige Haushalte müssen derzeit 18,59 Euro pro Monat an Programmentgelt entrichten. Zu diesem Betrag kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder sowie eine zu entrichtende Umsatzsteuer hinzu, wobei die Landesabgabe variiert. Die gesamten ORF-Gebühren liegen somit zwischen 22,45 Euro und 28,65 Euro.
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