„War wie besessen“

16-Jährigen mit 50 Axthieben ermordet: Lebenslang!

Gericht
17.06.2025 14:41

„Schlaf schön!“ – Das sind die letzten Worte, die Ingo S. zu einem 16-Jährigen sagte, bevor er ihn mit 50 Axthieben ermordete. Im Wiener Landesgericht zerfließt der Angeklagte in Selbstmitleid und Tränen: „Ich hab‘ ihn so sehr geliebt.“ Er kassiert nicht rechtskräftig die Höchststrafe.

In der Mitte des Wiener Gerichtssaals 303 sitzt ein schmächtiger Mann mit grauem, schütterem Haar. Das schmale Gesicht verdeckt er mit den Händen, schüttelt immer wieder den Kopf. Er weint. So wie Ingo S. auf der Anklagebank sitzt, lässt sich nicht erahnen, welche Bluttat der 45-Jährige mitten in der Nacht, am 7. Oktober 2024, in seiner Wohnung in Wien-Favoriten an einem 16-Jährigen verübt hat. „Der Bursche wurde auf brutalste Art und Weise umgebracht. Er wurde ermordet, und zwar durch den hier sitzenden Angeklagten“, so die Staatsanwältin.

16-Jähriger musste sich prostituieren
Der Wiener lernte den jungen Bulgaren auf Facebook kennen – „Er hat eine Vorliebe für junge Männer“, erklärt die Staatsanwältin. Und gibt Einblick in das kurze, zerrüttete Vorleben des 16-Jährigen: „Er wurde von seiner Familie nach Österreich geschickt, um Geld zu verdienen. Er wurde von seiner Familie nach Österreich geschickt, um sich zu prostituieren. Sein eigener Bruder war sein Zuhälter. Sein eigener Bruder hat ihn auf den Strich geschickt.“

„Er war wie besessen“
Einer der Kunden: Ingo S. Für den das Geschäftsverhältnis aber mehr war: „Er hat sich in den 16-jährigen Burschen verliebt. Er war wie besessen. Er hat das Opfer haben müssen“, so die schockierende Ausführung der Staatsanwältin. Für den Bulgaren und seinen großen Bruder ging es jedoch nur ums Geld, das jedoch immer weniger wurde. „Herr S. wurde immer frustrierter.“

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Schlaf schön – wird das letzte sein, was das Opfer je hört.

Staatsanwältin im Wiener Landl

Warum das die Anklagebehörde so genau weiß? Der 45-Jährige und der Bursche konnten nur über eine Übersetzungsapp kommunizieren – jegliche Gespräche sind dadurch aufgezeichnet. Auch das letzte: „Schlaf schön, wird das letzte sein, was das Opfer je hört.“ Dann geht Ingo S. in den Keller, holt eine Axt, die er erst kurz vor der Bluttat gekauft hat. „Er schlug immer wieder mit der Axt auf den ungeschützten Körper des 16-Jährigen ein. Am Ende waren es 50 Axthiebe. Das Opfer hatte keine Chance.“

Ein grausames Blutbad, an das sich der Wiener aber nicht mehr erinnern will. An dem Abend habe er Crystal Meth konsumiert, sich auf den bevorstehenden Sex gefreut. Doch der 16-Jährige änderte seine Meinung. „Du hast es mir aber versprochen“, sagte Ingo S. zu dem Burschen. „Ich war voll drauf“, schluchzt er nun vor den Geschworenen. Erst Monate später – nach einem Suizidversuch in U-Haft – habe er sich erinnert: „Ich hab‘ zweimal zugeschlagen mit der Axt.“ Das Gutachten zählt jedoch 50 Hiebe ...

Geständnis auf USB-Stick
„Ich bin irgendwann im Wohnzimmer aufgewacht. Es war dunkel im Raum. Ich sah jemanden am Boden liegen. Überall war Blut. Ich hab‘ ihn so sehr geliebt“, zerfließt der 45-Jährige in Selbstmitleid. Er spricht von nicht eingehaltenen Versprechen und Erpressungen durch einen bulgarischen Clan. Das sei auch der Grund, warum er ein penibles Geständnis zum sexuellen Missbrauch niedergeschrieben und als „Infos Polizei“ auf einem USB-Stick abgespeichert hatte – noch vor dem Mord an dem Burschen.

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Ich würde es als Hinrichtung bezeichnen.

Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp

Dem 16-Jährigen gebe er dafür aber keine Schuld, schwärmt stattdessen beinahe von der gemeinsamen Zeit: „Es war wie eine Partnerschaft. Wir haben Ausflüge gemacht. Er hat für mich gekocht. Einmal hat er mir ein bulgarisches Frühstück gemacht. Das hat noch nie jemand für mich getan.“ Der vorsitzende Richter reagiert daraufhin entsetzt: „Sie haben ihn bezahlt. Das wissen Sie schon. Wenn man Ihnen so zuhört, ist das sehr irritierend.“

Und auch Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp zieht sein Fazit: „Ich bin seit 30 Jahren Gerichtsmediziner und muss lange zurückdenken, wann ich so ein Spurenbild gesehen habe. Ich würde es als Hinrichtung bezeichnen.“ Für das grausame Verbrechen sehen die Geschworenen deswegen nur eine angemessene Strafe: lebenslange Haft! Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner meldet volle Berufung an.

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