Staatsanwalt ermittelt

700.000-Euro-Betrugskrimi im Briefmarkenmilieu

Wien
18.07.2022 14:54

Ein hoher Funktionär des Dachverbandes der Briefmarkensammler ging nach dem Tod seiner Frau einem Lovescam-Betrug auf den Leim. Neben seinem eigenen Ersparten zweigte er mehr als eine halbe Million Euro von Dachverband und Vereinen ab.

Es ist ein trauriger Hintergrund, der einen leidenschaftlichen Briefmarkensammler bald auch ins Gefängnis bringen könnte. Im vorigen Jahr starb die Frau von Hubert A. (Name geändert), woraufhin sich der ältere Herr in seinem Schmerz den sozialen Medien und Dating-Plattformen hingab. Dort dürfte er dann auch recht bald eine Frau kennengelernt haben - zumindest dachte er das. In Wahrheit saß er dabei gewieften Betrügern auf. 

Angebliches Erbe als Betrugsmasche
Es ging um ein vorgetäuschtes Erbe, das die Gauner auch mit gefälschten Dokumenten gegenüber A. belegt haben sollen. Der schenkte den Ausführungen seiner angeblichen Bekannten Glauben und griff neben dem Einsatz seiner Ersparnisse leider auch in die Portokassen der Vereine, in denen er tätig war.

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Im Februar wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das jedoch recht umfangreich ist. Der Verdacht lautet auf Veruntreuung.

Staatsanwaltschaft Wien

Dachverband und zwei Vereine betroffen
Konkret geht es um den VÖPh, den Verband Österreichischer Philatelistenvereine und zwei der „Krone“ bekannte Briefmarkensammler-Vereine. In beiden Fällen dürfte er seine Funktion als Kassier ausgenutzt haben und gesamt mehr als 700.000 Euro abgezweigt haben, teils mit mehreren Überweisungen am Tag. Erst im Februar kam dem Funktionär allerdings jemand auf seine Machenschaften, er wurde umgehend von seinen Ämtern enthoben.

Ermittlungen laufen
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber der „Krone“ die laufenden Ermittlungen, der Verdacht gegen Hubert A. lautet auf Veruntreuung. Erst müssten jedoch, so heißt es, noch umfangreichere Ermittlungen ergeben, welchen finanziellen Umfang die Machenschaften des Briefmarkensammlers tatsächlich haben. Der Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuße. 

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