Das Kopftuchverbot in den Kindergärten war eines der Leuchtturmprojekte der ehemaligen türkis-blauen Koalition. Da dieses aber verfassungswidrig sein dürfte, wird es wieder außer Kraft gesetzt. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) zeigte sich enttäuscht.
„Nicht mit der Bundesverfassung vereinbar“, lautete das Urteil des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, das endgültig einen Strich unter die Diskussion setzte, ob Kinder bereits im Kindergartenalter ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht.
„Halte ich für grundfalsch“
Raab will dies akzeptieren: „Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen uns auch alle daran halten“, erklärte sie am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“. Nichtsdestotrotz äußerte sie ihren Unmut über die Entscheidung: „Ich bedaure das - ich will nicht, dass dreijährige Mädchen ein Kopftuch tragen, ich halte das für grundfalsch“, so die Ministerin.
Die neue Vereinbarung über die Finanzierung zusätzlicher Kinderbetreuung enthält damit jedenfalls kein Kopftuchverbot mehr. Konkrete Zahlen, wie viele Kinder im Kindergarten tatsächlich ein Kopftuch tragen, nannte die Regierung bei der Einführung des Verbots nicht - man wisse aber, dass es diese Kinder gebe, so die damalige Begründung für den Schritt.
Mehr Geld für mehr Betreuung
Grundsätzlich möchte Raab nun die Betreuung für Kleinkinder verbessern. Dank mehr Budget sollen flächendeckend nicht nur mehr Einrichtungen zur Verfügung stehen, sondern auch die Öffnungszeiten verbessert werden. Dies sei notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, so Raab.
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