Zweitägiger Prozess

Ex-NVP-Obmann soll Hitler-Partys veranstaltet haben

Niederösterreich
27.06.2011 15:07
Um NS-Wiederbetätigung geht es in einem zweitägigen Prozess, der am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt begonnen hat. Neben Vorwürfen nach dem Verbotsgesetz muss sich der Beschuldigte Christian Julius H., 2006 Mitbegründer und Obmann der Nationalen Volkspartei (NVP), wegen schwerer Sachbeschädigung und Besitzes verbotener Waffen vor den Geschworenen verantworten. Der 54-Jährige bekannte sich eingangs zu den ersten beiden Punkten nicht schuldig, er gab lediglich den Besitz eines Totschlägers zu.

Laut Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich nationalsozialistisch betätigt zu haben, indem er am Geburtstag Hitlers Feiern abgehalten, Hitler und das Hakenkreuz-Symbol glorifiziert sowie Gesinnungsgenossen mit dem Hitlergruß gegrüßt und nationalsozialistische Dateien auf Computern archiviert haben soll. Er habe weiters andere Personen dazu bestimmt, fremde Sachen – wie Lichtmasten, Verkehrszeichen und Telefonzellen – mit Aufklebern zu verunstalten und unbrauchbar zu machen. Außerdem soll der Angeklagte einen Totschläger (Morgenstern) besessen haben. Als Zeitraum für die Delikte nannte die Anklage April 2007 bis September 2009, Tatorte waren Gutenstein, Wohnort des NVP-Funktionärs, Wiener Neustadt und Neunkirchen.

Torte mit der Aufschrift "88" serviert
Staatsanwalt Wolfgang Handler führte u.a. aus, dass im Haus des Beschuldigten eine Torte serviert wurde mit der Aufschrift "88", einem Synonym für HH, also "Heil Hitler". Bei Stammtischtreffen mit gleichgesinnten Interessierten in Gasthäusern in Wiener Neustadt und Neunkirchen soll ebenfalls mit dem Hitler-Gruß gegrüßt worden sein, bei einem der Treffen habe der Angeklagte dafür plädiert, die ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald wegen der Ausländerproblematik wieder zu öffnen.

Sein Mandant habe die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen, sah Anwalt Michael Dohr Gründe für einen Freispruch. Die Grillparty sei ein privates Fest ohne Außenwirkung und daher kein Vergehen im Sinn einer Wiederbetätigung gewesen. "88" auf der von einem Gast gebrachten Torte sei für den Gastgeber H. und seine Frau gestanden. Der Angeklagte selbst bestritt dann auch sämtliche Vorwürfe bis auf den Besitz der verbotenen Waffe vehement, anderslautende Zeugenaussagen – die dann auch zu hören waren – seien Lügen. Aus der FPÖ sei er wegen eines Interviews ausgetreten, in dem Jörg Haider erklärt habe, er brauche "keine Deutschtümler mehr". Nach einem kurzen Intermezzo beim BZÖ gründete H. dann 2006 zusammen mit drei weiteren Männern die NVP und wurde deren Obmann.

Dateien über Nationalsozialismus zu Informationszwecken
Auf Vorhalt der Vorsitzenden Richterin Ingeborg Kristen, wonach er für eine Änderung des Verbotsgesetzes sei, entgegnete der 54-Jährige, ihm sei von Anfang an klar gewesen, dass man gegen eine Partei mit "national" im Namen vorgehen werde und "die Kommunisten mit der 'Nazi-Keule' kommen werden". Rein aus Informationszwecken habe er deshalb auch Dateien über Nationalsozialismus auf seinem PC abgespeichert. Auch sei er nie für Auschwitz und Buchenwald eingetreten.

Vom NS-Gedankengut brauche er sich nicht distanzieren, weil er nichts damit zu tun habe, empfand er derartige Fragen als Frechheit. Hitler-Bilder im Arbeitszimmer habe er zu musealen Zwecken. Während ihn einige einstige Gesinnungsgenossen belasteten, indem sie von einschlägigen Grußformen berichteten, schwächten dies andere ab. Auch die Ehefrau des Angeklagten wollte nie die NS-Zeit glorifizierende Handlungen beobachtet haben.

Das Verfahren wird am Dienstag mit weiteren Befragungen fortgesetzt.

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