Eineinhalb Jahre nach einer Schießerei in Leopoldskron, bei der ein Polizist und der mutmaßliche Schütze schwer verletzt wurden, hat diese heute vor dem Salzburger Landesgericht ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft möchte den Angreifer dabei nicht hinter Gittern, sondern in der Anstalt wissen.
Dramatische Szenen vor einem Einfamilienhaus in Leopoldskron im Juni 2020. Ein 37-Jähriger entreißt einem Polizisten die Dienstwaffe und schießt viermal auf ihn. Der Beamte wird getroffen und schwer verletzt. Der Kollege des Polizisten erwidert das Feuer - insgesamt fallen zehn Schüsse, auch der 37-Jährige wird schwer verletzt
Mann stand zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss
Die Staatsanwaltschaft möchte den Schützen nun gerne in einer Anstalt sehen. Denn: Der Mann soll zum Tatzeitpunkt unter Drogen gestanden und unter einer Psychose gelitten haben.
Der Schusswechsel hat heute sein juristisches Nachspiel. Weil der Mann zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig war, muss sich ein Geschworenengericht nun mit der Frage auseinandersetzen, ob er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden soll.
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