Auch auf den Gängen

Ab Montag fällt die Maskenpflicht an den Schulen

Politik
20.04.2022 12:06

Unabhängig von den Corona-Lockerungen in vielen Bereichen blieben die Maskenregeln an Österreichs Schulen vorerst weitgehend aufrecht. Abseits vom Klassenzimmer bzw. Lesesälen musste ein Mund-Nasen-Schutz (bis zur Unterstufe) bzw. eine FFP2-Maske (Oberstufe, geimpfte bzw. genesene Lehrer) getragen werden. Damit ist nun Schluss. Bildungsminister Martin Polaschek kündigte am Mittwoch nach dem Ministerrat im Rahmen einer Pressekonferenz an, dass die Maskenpflicht an den heimischen Schulen ab Montag passé ist.

Es gebe keine Maskenpflicht mehr auf den Gängen, auch nicht für ungeimpfte Lehrerinnen und Lehrer, wie Polaschek auf Nachfrage bestätigte. Allerdings hätten alle Personen, die sich in den Schulräumlichkeiten unsicher fühlen, selbstverständlich die Möglichkeit, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, betonte der Minister. Das Ende der Maskenpflicht sei „ein nächster Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebes“, so Polaschek. Man würde sich zudem auf den Herbst vorbereiten und verschiedene Szenarien durchspielen, erklärte er.

Schlupfloch: Temporäre Maskenpflicht möglich
Bisher war der Mund-Nasen-Schutz unter anderem noch auf den Gängen und in den Toiletten zu tragen. In der Klasse selbst musste schon seit Langem keine Maske mehr angelegt werden. Freilich lässt man sich ein Schlupfloch. Bei positiven Fällen kann die Maskenpflicht an betroffenen Standorten wieder (temporär) eingeführt werden.

„Bis auf Weiteres“ ein PCR-Test pro Woche
Dass der Fall der Maskenpflicht gleichzeitig die Botschaft ist, die Pandemie sei nun „vorbei“, würde Polaschek „nicht so interpretieren“. Deshalb solle auch der wöchentliche PCR-Test an den Schulen „bis auf Weiteres“ beibehalten werden, „solange, wie es notwendig scheint“. Bis Ostern wurde an den Schulen mindestens zweimal pro Woche per PCR- und einmal per Antigentest getestet, seit Ende der Osterferien gibt es nur noch einen PCR-Test pro Woche.

Wo man weiterhin Maske trägt

Neben dem lebensnotwendigen Handel, der ja neben Supermärkten auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken umfasst, ist die Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben - dazu gehören auch geschlossene Bahnhöfe oder Flughäfen, Taxis und Schülertransporte. Auch auf Ämtern während des Parteienverkehrs sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern gilt weiterhin die FFP2-Pflicht. Dort muss man zudem geimpft oder genesen sein.

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