Prozess in Innsbruck

Als angeblicher Taliban eine Bekannte bedroht?

Tirol
07.04.2022 10:00

Weil eine iranische Bekannte nicht auf seine Kinder aufpassen wollte, soll ihr ein 37-jähriger Afghane mit dem Köpfen und Vergewaltigen gedroht haben. Vor Gericht erschienen der Angeklagte, seine Frau, das vermeintliche Opfer und dessen Tochter, die sich zum Tatzeitpunkt im Nebenzimmer befand.

Mit kurzen, nach hinten gegelten Haaren und Drei-Tage-Bart sitzt der 37-jährige Angeklagte vor dem Richter. Weil sie nicht auf seine Kinder aufpassen wollte, soll er eine Bekannte bedroht haben: Sie sei Muslima und er ein Taliban. Wäre man in Afghanistan, könne er sie köpfen und vergewaltigen. Weil man aber in Österreich sei, sei das nicht möglich.

Der Angeklagte leugnet, diese Worte je von sich gegeben zu haben. Es sei zwar vorgekommen, dass die Bekannte sich weigerte, auf die Kinder aufzupassen. Aber ein Taliban sei er bestimmt nicht: „Mein Bruder wurde von den Taliban getötet.“

„Keine gefährliche Drohung“
Das Gericht fällte einen Freispruch: Es betrachtet die Aussage, falls sie getätigt wurde, nicht als gefährliche Drohung. Rechtskräftig.

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