Landesgericht Tirol

Trotz Covid-Infektion ging Tiroler ins Wirtshaus

Tirol
22.03.2022 14:08
Im Dezember wurde ein Absonderungsbescheid an den angeklagten 74-Jährigen zugestellt. Nur eine Stunde später saß er mit einem Whiskey an der Bar. Zwei Tage darauf feierte er im Gasthaus mit Bekannten einen Geburtstag. Erschwerend: Nicht nur weil er Corona hatte, hätte er nicht dort sein dürfen. Er war ungeimpft.

„Ich habe das damals nicht so ernst genommen“, erklärt der Angeklagte der Richterin Helga Moser. Sein Verteidiger ergänzt: „Er musste dann am eigenen Leib erfahren, dass es nicht lustig ist, in der Klinik zu liegen und keine Luft zu bekommen.“

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Ich habe das damals nicht so ernst genommen.

Der Angeklagte (74)

Der 74-Jährige bekam am 26. Dezember einen Absonderungsbescheid. Das hinderte ihn jedoch nicht daran, gleich im Anschluss zwei Stunden im Gasthaus zu verbringen, Whiskey zu trinken und sich ohne Maske zu unterhalten.

Ungeimpft und infiziert
Noch dazu hätte er als Ungeimpfter die Gaststätte aufgrund der damals geltenden 2G-Regel gar nicht betreten dürfen. Aber er log über seinen Impfstatus und verschaffte sich so unrechtmäßig Zutritt.

Saftige Geldstrafe
Am 28. Dezember besuchte er außerdem eine Geburtstagsfeier in der Gaststätte - und sagte vor Gericht, es wäre nicht so schlimm gewesen, weil „eh alle geimpft oder genesen“ gewesen seien. Das Urteil ist aufgrund der geständigen Verantwortung schnell gefällt: 7500 Euro Geldstrafe, davon 5000 Euro unbedingt.

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