„Nicht geeignet“

Großbritannien entzieht Sender RT die Lizenz

Medien
18.03.2022 10:28

Die britische Medienaufsicht Ofcom hat dem russischen Fernsehsender RT mit sofortiger Wirkung die Sendelizenz entzogen. Ofcom-Chefin Dame Melanie Dawes erklärte am Freitag, man sei nicht überzeugt, dass RT ein verantwortungsvoller Sender sei.

„Die Meinungsfreiheit ist etwas, das wir in diesem Land streng schützen, und die Messlatte für Maßnahmen gegenüber Rundfunkanstalten liegt zu Recht sehr hoch.“ Nach einem unabhängigen Regulierungsverfahren sei man aber zu dem Schluss gekommen, dass RT nicht geeignet sei, eine Lizenz im Vereinigten Königreich zu besitzen, so Ofcom. Die britische Behörde hatte den Sender bereits zu einer Geldstrafe von 200.000 Pfund (rund 237.000 Euro) verurteilt. RT ist derzeit in Großbritannien aufgrund von EU-Sanktionen nicht auf Sendung.

Der russische Sender erklärte zu dem Beschluss, die Behörde habe sich als Werkzeug der britischen Regierung erwiesen. Der Kreml kritisierte das britische Vorgehen gegen RT scharf. „Dies ist eine Fortsetzung des antirussischen Wahnsinns, der sowohl in Amerika als auch in Europa stattfindet“, sagte Sprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge. Es handle sich um „einen weiteren Schritt in der Reihe der groben Einschränkung der Meinungsfreiheit“, sagte er.

Deutsches Gericht untersagt vorläufig „RT DE“-Programm
Zuvor hatten deutsche Richter in einem Eilverfahren vorläufig die Verbreitung des deutschsprachigen Programms des russischen Staatsmediums RT untersagt. „Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm ‘RT DE‘ vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden“, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Richter wiesen einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage ist noch nicht entschieden worden.

Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot für das seit Mitte Dezember ausgestrahlte deutschsprachige Live-TV-Programm des Staatsmediums wegen einer fehlenden Rundfunklizenz erteilt. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm anzubieten. RT DE reichte gegen das Sendeverbot Klage bei Gericht ein und später auch einen Eilantrag, zu dem nun entschieden wurde. Gegen den Beschluss kann laut Gericht Beschwerde eingelegt werden.

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