Zehn Online-Tools

So wird um die Befreiung von Impfpflicht angesucht

Politik
14.02.2022 12:20

Da es keine österreichweite Plattform für Ansuchen für eine Befreiung von der Impfpflicht geben wird, musste sich jedes Bundesland selbst um eine Lösung bemühen. Eine Landeshauptstadt hat sogar ein eigenes Online-Formular erstellt. In einer Sache sind sich alle Bundesländer einig: Ein bundesweites Tool wäre allein schon deshalb sinnvoller gewesen, um Mehrfachanträge zu vermeiden.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein geriet wegen der Umsetzung der Impfpflicht unter Beschuss - mehrere Bundesländer kritisierten, dass keine bundesweite Lösung für Befreiungen erstellt wurde. Das Gesetz ist am 5. Februar in Kraft getreten - ab 15. März muss jeder österreichische Bürger über einen gültigen Impfstatus verfügen. Doch es gibt auch zahlreiche Ausnahmen, etwa für Genesene, Schwangere oder Krebspatienten.

Doch um so eine Befreiung anzusuchen, war bislang nicht möglich - denn es wurde keine bundesweite Plattform dafür erstellt. Die einzelnen Länder mussten sich selbst darum kümmern. Und so gibt es mit Montag eine eigene Plattform für jedes einzelne Bundesland. Dort können Unterlagen digital eingereicht werden. Diese werden dann von Epidemieärzten überprüft.

In Niederösterreich ist das Online-Formular unter www.noe.gv.at/impfpflicht verfügbar. So ein Online-Tool stellt auch Tirol unter www.tirol.gv.at/impfpflicht zur Verfügung. Das Land stellt jedoch klar, dass die Eintragung des Befreiungsgrundes in den e-Impfpass voraussichtlich nicht vor Ende April 2022 möglich sein wird. In Vorarlberg kann man mit Wochenanfang auf www.vorarlberg.at/impfbefreiung ein Ansuchen stellen. Es wird darum ersucht, in erster Linie das Online-Formular zu verwenden, es sei jedoch auch der Postweg möglich.

Unter www.impfservice.wien können alle Bewohner der Bundeshauptstadt ein Ansuchen für eine Befreiung stellen, Oberösterreicher, die unter eine Ausnahmeregelung fallen, können dies unter www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-info.htm einreichen. Bürger mit Hauptwohnsitz Linz müssen sich an den Magistrat (www.linz.at/corona-impfung.php) wenden.

In Kärnten wurde auf www.ktn.gv.at die Plattform angekündigt, bis Montagmittag jedoch noch keine Web-Adresse bekannt gegeben. In der Steiermark ist es dieses Online-Service. Das Burgenland informiert generell über sein Impfprogramm auf www.burgenlandimpft.at. In Salzburg ist das Formular für das Ansuchen einer Befreiung auf der Website des Landes online.

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