48 Stunden symptomfrei

„Freitesten“ nun auch mit PCR-Gurgeltest möglich

Tirol
31.01.2022 15:00

Neben den hohen Infektionszahlen stieg in den vergangenen Tagen und Wochen in Tirol - wie in ganz Österreich - auch der Bedarf an „Freitestungen“ - also jenen Tests, die positiv getestete, abgesonderte Personen frühestens ab dem fünften Tag ihrer Quarantäne durchführen können, um diese zu beenden. Bislang war dies nur in den Teststraßen des Landes möglich. Ab sofort kann ein „Freitesten“ auch mittels selbst durchgeführtem PCR-Gurgeltest im Rahmen der Aktion „Tirol gurgelt“ erfolgen.

„Positiv getestete Personen erhalten am fünften Tag der Quarantäne ein SMS seitens der Behörde samt QR-Code und einer sogenannten Event-Nummer. Sie können sich anschließend nun entscheiden, ob sie die Freitestung entweder mit dem übermittelten QR-Code an einer Teststraße vornehmen, oder selbst mittels PCR-Gurgeltest“, erklärt Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes das Prozedere. Im zweiten Fall muss in der MyNovatium-App oder der Web-Anwendung die neue Funktion „Freitestung“ gewählt werden. Anschließend muss die 10-stellige-Event-Nummer, die vom Land Tirol per SMS zugeschickt wurde, eingegeben werden. „Dies deshalb, damit der Test seitens der Behörde für die Freitestung mit der betroffenen Person verknüpft werden kann“, so Rizzoli.

„Bei Betrug drohen hohe Strafen“
Zudem muss bestätigt werden, dass eine mindestens 48-stündige Symptomfreiheit vorliegt. Der durchgeführte Gurgeltest könne dann von einer Person des Vertrauens - die Übergabe sollte kontaktlos erfolgen - in einer der zahlreichen Abgabestellen von „Tirol gurgelt“ abgegeben werden, da positiv getestete Personen die häusliche Quarantäne abseits von behördlichen Testungen in einer Screeningstraße nicht verlassen dürfen. Rizzoli weist zudem darauf hin, dass Betrugs- oder Missbrauchsversuche nicht toleriert werden: „Die Gurgeltests fußen auf einem umfassenden Sicherheitssystem, um mögliche Betrugs- oder Missbrauchsversuche bestmöglich festzustellen. Bei konkretem Verdacht wird eine amtliche Nachtestung angeordnet, die verpflichtend durchzuführen ist. Betrugsversuche bei PCR-Tests sind keine Kavaliersdelikte, es drohen hohe Strafen.“

Zur Auswertung werden die PCR-Gurgeltests an allen Standorten jedenfalls mindestens einmal täglich gegen 10 Uhr abgeholt. Die Abhol- und Abgabestandorte und weitere Infos stehen unter www.tirol.gv.at/tirolgurgelt zur Verfügung.

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