Wegen ihres Umzugs erhielt eine Leserin ein neues Kfz-Kennzeichen und wollte deshalb ihre digitale Vignette ummelden. Was sich nicht ganz einfach gestaltete. Die Oberösterreicherin musste vor der Erledigung die Autobahn benützen und erhielt prompt eine Strafe. Wir konnten in dem Fall aber helfen!
„Vor der Abfahrt habe ich via Telefon, E-Mail und ASFINAG-Webseite erfolglos versucht, die Vignette umzumelden“, so Judith M. Erst vier Tage später habe man ihr mitgeteilt, dass dafür der beigefügte Produktcode nötig sei. Diesen hatte Frau M. zuvor nicht, weil sie das Pickerl bei einem Automobil-Club gekauft hatte. Die Ummeldung klappte dann letztendlich. Da sie zuvor aber schon auf der Autobahn gefahren war, sollte sie die Ersatzmaut über 120 Euro bezahlen. „Das finde ich ungerecht“, wandte sie sich deshalb mit der Bitte um Hilfe an uns.
Laut ASFINAG sei die Ersatzmautforderung grundsätzlich gerechtfertigt. Das auf Frau M. zugelassene Fahrzeug habe das Straßennetz ohne gültige Vignette befahren. In welchen Fällen eine Umregistrierung der digitalen Vignette überhaupt erlaubt ist, regle das Gesetz. Dies müsse aber unbedingt vor der Benützung von Autobahn oder Schnellstraße erfolgen. Man glaube Frau M., nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Die Forderung werde in diesem speziellen Fall daher in Kulanz erlassen.
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