Betrugs-Vorwürfe

Grazer Gericht bleibt für Causa Ranner zuständig

Steiermark
30.03.2011 13:03
Die Staatsanwaltschaft Graz wird das Ermittlungsverfahren gegen Anwältin Hella Ranner wegen des Vorwurfs des Betrugs bzw. der Veruntreuung nun doch weiterführen: Wie Sprecher Hans-Jörg Bacher am Mittwoch erklärte, sei eine entsprechende Vorlage zur Prüfung seitens der Generalprokurator zurückgekommen. Die Oberbehörde hatte keinen Anlass für eine mögliche Befangenheit gefunden.

Grund für die Grazer Anklagebehörde, sich über die Oberstaatsanwaltschaft an die Generalprokurator zu wenden, sei ein Kollege, der früher bei der Linzer Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner (SCWP) - sie hat Anzeige gegen Ranner erstattet - gearbeitet hat, und im Fall Ranner als Zeuge infrage kommen könnte.

Um auch nur den Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, habe man die Akten zur Prüfung übermittelt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Eine reine Vorsichtsmaßnahme." Die Einvernahmen seien durchgeführt, jetzt gehe es darum, Beweise zusammenzutragen, wofür entsprechend Ermittlungsaufträge, allenfalls auch Gutachten, nötig seien, erläuterte Bacher.

Ranner bestreitet Vorwürfe
In der Anfang Jänner zunächst anonym, dann auch von SCWP erhobenen Vorwürfen wird Ranner vorgeworfen, sie habe ihren früheren Arbeitgeber SCWP zwischen 2006 und 2008 geschädigt. Die Anwaltskanzlei warf ihr in einer Anzeige vor, die Kanzlei um einem Gesamtbetrag von zumindest 356.276,62 Euro geschädigt zu haben - "vornehmlich durch erschlichene Prämien und ungerechtfertigt erstellte Honorarforderungen" zwischen 2006 und 2008. Auch soll sich die Abgeordnete "ohne jede Grundlage oder Genehmigung der Mitgesellschafter" Beträge in Höhe von 90.000 Euro überwiesen haben. Ranner wies die Betrugsvorwürfe als falsch von sich.

Die Noch-EU-Abgeordnete war unmittelbar vor dem Einlangen der Anzeigen mit ihrer Sanierungsfirma in die Pleite geschlittert. Die Überschuldung wurde mit 3,5 Millionen Euro angegeben.

Der steirische Geschäftsführer der ÖVP, Bernhard Rinner, erklärte am Mittwoch, er habe im September 2010 davon gehört, dass es im Zuge der Kanzleitrennung zu Streitigkeiten gekommen sei. Auf Nachfrage sei er im Jänner 2011 davon informiert worden, dass an einer einvernehmlichen Einigung gearbeitet werde.

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