11.700 Euro Schaden

785 „Tonie“-Figuren gestohlen: Haft für Diebin

Salzburg
07.09.2021 08:00

In Summe 785 „Tonie“-Figuren hat eine Bosnierin heuer in Salzburger Geschäften gestohlen und im Internet verkauft. Knapp 7000 Euro erwirtschaftete die damals Arbeitslose auf diese Weise. Motiv der alleinerziehenden Mutter: chronische Geldnot.

Plagende finanzielle Sorgen, ein Unterhaltsstreit mit dem Kindsvater, Jobverlust und eine horrende Zahnarztrechnung für die Behandlung der Tochter. All das dürfte die Mutter eines Kleinkindes (5) wohl zu ihren Taten getrieben haben. Von Jänner bis März hat die 54-Jährige Hunderte „Tonies“ in zwei Salzburger Geschäften mitgehen lassen. Im Anschluss verkaufte sie die Spielfiguren über eine Verkaufsplattform im Internet.

In Kombination mit einer Basisstation funktionieren die Figuren wie ein Hörbuch. Innerhalb von drei Monaten entstand durch die Seriendiebstähle der gelernten Einzelhandelskauffrau ein Schaden von knapp 12.000 Euro. Am 29. März klickten dann die Handschellen, als man sie auf frischer Tat ertappte. Am Montag wurde ihr am Salzburger Landesgericht der Prozess gemacht. Der Vorwurf: schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl.

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„Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe!“

Die Angeklagte

Erste Diebstähle mit elektronischer Fußfessel
Die Diebin zeigte sich während der Verhandlung zerknirscht und geständig. „Es tut mir sehr leid. Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen“, betonte sie im Verhandlungssaal 204 mehrmals. Detail am Rande: Zu Beginn der Diebstahlserie trug die Angeklagte noch eine elektronische Fußfessel - sie verbüßte nämlich den Hausarrest aus einer Vorstrafe.

Verteidiger Franz Essl hob hervor, dass seine Klientin in einer absoluten Ausnahmesituation gewesen sei. Sie habe zusätzlich zu den allgegenwärtigen Existenzängsten auch mit psychischen Problemen zu kämpfen. Er bat abschließend um ein mildes Urteil. Die Frau habe nämlich nur aufgrund einer nachvollziehbaren Notlage so gehandelt.

Vorstrafen lassen keinen Spielraum für Milde
In Anbetracht von 15 einschlägigen Vorstrafen konnte Richterin Martina Kocher nicht allzu viel Milde walten lassen. Am Ende setzte es eineinhalb Jahre unbedingte Haft. Der Verteidiger erbat sich für seine Mandantin drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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