In den Salzburger Gemeinden Rauris, Kaprun-Fusch und Gastein West tritt morgen, Freitag, die Verordnung zum Umgang mit „Problemwölfen" in Kraft. Die Landesregierung hatte sich im Juli nach einer Häufung von Wolfsrissen auf die Verordnung geeinigt, die den Abschuss der Tiere erleichtert. Allerdings nur “unter strengen Rahmenbedingungen", heißt es.
Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris, wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gegeben hat, sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest. In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss ein „Problemwolf“ getötet werden - aber nur dann, wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
Laut dem Managementplan müssen Herdenschutzmaßnahmen entweder überwunden worden, nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden sein. Als „Problemwölfe“ gelten einzelne Wölfe, die 25 Nutztiere in einem nicht schützbaren Bereich innerhalb eines Monats töten oder verletzen.
Die Verordnung ist nicht unumstritten. Während betroffene Almbauern und Teile der Jägerschaft einen Abschuss gefordert hatten, pochten Naturschützer auf die Einhaltung des strengen Schutzstatus. Laut WWF Österreich sind die Abschusspläne für „Problemwölfe“ rechtswidrig.
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