Totes Baby

Autopsie verletzte Rechte muslimischer Mutter

Vorarlberg
20.07.2021 16:41

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, verletzte eine Autopsie, die Ärzte im Jahre 2007 an einem Baby, das nur zwei Tage lang lebte, die Rechte einer muslimischen Mutter aus Bregenz. Sie konnte das Kind nämlich nicht mehr nach religiösem Ritus beerdigen.

Am 3. April 2007 kam das schwer kranke Kind zur Welt. Zwei Tage später starb das Kind an einer Hirnblutung. Laut der Klägerin zerstörte die Autopsie den Körper des Kindes, was die im Islam vorgeschriebene rituelle Waschung und damit religiöse Bestattung verhinderte. Der Leichnam des Kindes war nach der Obduktion seinen Eltern zurückgegeben worden, die das Ausmaß des Schadens zuerst nicht erkannt hatten, da das Kind angezogen war. Daher brachten sie den Körper zur religiösen Bestattung in die Türkei. Erst dort wurden sie während der Bestattungsriten auf den Zustand der Leiche aufmerksam gemacht, die Beerdigung wurde unterbrochen.

Gleichgewicht nicht gefunden
Laut EGMR hat die Republik mit der Vorgehensweise gegen das Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8) und Religionsfreiheit (Artikel 9) verstoßen. Der Frau aus Bregenz stehen nun für den erlittenen immateriellen Schaden 10.000 Euro sowie 37.800 Euro für entstandene Kosten zu. Die Behörden hätten den Richtern zufolge den Willen der Mutter berücksichtigen müssen, da der Staat bei Obduktionen reichlich Handlungsspielraum habe.

In diesem Fall sei das Gleichgewicht zwischen wissenschaftlichen Interessen und jenen der Mutter nicht gefunden worden, heißt es in der Begründung des Urteils. Zudem hätten die Behörden die Frau über die Art der Obduktion informieren müssen.

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