Nach der rechtskräftigen Verurteilung des Hauptangeklagten im BAWAG-Prozess musste die Vollzugsdirektion über die weiteren Haftumstände Elsners, der nun ein normaler Strafgefangener und kein U-Häftling mehr ist, entscheiden. Dass es nun bei der JA Josefstadt bleibt, erklärte Generalleutnant Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion am Montag so: "Ausschlaggebend dafür waren medizinische Gründe. Dort kennt man ihn einfach am besten und weiß, was er in medizinischer Hinsicht benötigt."
Elsner befindet sich auf den Tag genau seit vier Jahren und einem Tag in der JA Josefstadt, wobei ihm der bisherige Aufenthalt, bis zur Rechtskraft seines BAWAG-Urteils im vergangenen Dezember in Form der U-Haft, zur Gänze auf seine Strafe anzurechnen ist.
Theoretisch könnte Elsner somit frühestens im Jänner 2012 um seine bedingte Entlassung ansuchen, da er dann die Halbstrafe abgesessen hätte und Strafhäftlinge nach dieser Zeit de facto ein Anrecht haben, vorzeitig auf freien Fuß gesetzt zu werden.
Anwalt kündigt Enthaftungsantrag an
Wie Helmut Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser am Montag ankündigte, wird er in wenigen Tagen einen Antrag auf Strafaufschub wegen Vollzugsuntauglichkeit des 75-Jährigen einbringen. Bevor es so weit ist, will der Anwalt noch ein medizinisches Gutachten über den aktuellen Gesundheitszustand des Ex-BAWAG-Generaldirektors abwarten. Sobald der Enthaftungsantrag vorliegt, ist darüber laut Gesetz umgehend zu entscheiden.
Justizinsider halten es für wahrscheinlich, dass Elsner dadurch schon vor dem Jänner 2012 die Freiheit winkt. Da der 75-Jährige formal nicht mehr Untersuchungshäftling ist, kommt für ihn nun Paragraf fünf des Strafvollzugsgesetzes in Betracht: Während es für U-Häftlinge grundsätzlich keine Haftunfähigkeit gibt, ist gemäß dieser Bestimmung die Einleitung des Strafvollzugs aufzuschieben, wenn dieser wegen Erkrankung nicht durchführbar wäre oder das Leben des Verurteilten gefährdet ist.
Elsner ist - wie bisher mehrere Gutachten belegten - herzkrank und hat unter anderem eine Bypassoperation hinter sich, weshalb die Chancen nicht schlecht stehen dürften, dass einem Enthaftungsantrag wegen Vollzugsuntauglichkeit stattgegeben wird.
Danach bleibt immer noch die Fußfessel
Doch selbst wenn er als hafttauglich eingestuft wird, hat Elsner noch die Möglichkeit, mittels einer elektronischen Fußfessel zumindest in den überwachten Hausarrest zu kommen, wobei darüber nicht mehr sein zuständiger Richter Christian Böhm, der die Fußfessel für Elsner abgelehnt hatte, sondern die Leiterin der Justizanstalt Josefstadt, Helene Pigl, entscheiden müsste. An sich scheinen die gesetzlichen Kriterien für den Hausarrest "maßgeschneidert" für Elsner, der es bisher aber dennoch nicht schaffte, die Zelle gegen sein Penthouse zu tauschen.
Diese Woche muss sich Elsner übrigens einem weiteren Eingriff unterziehen: Er wird am Kiefer operiert, erläuterte Ehefrau Ruth.









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