Mit Anfang Juli wurden für Italien die Einreisebestimmungen gelockert. Benötigt wird ein 3G-Nachweis mittels Grünem Pass. Zusätzlich ist einiges zu beachten.
Getestet: Ein negativer PCR- oder Antigen-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. „Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test“, erklärt Benjamin Hetzendorfer, Reiseexperte beim ÖAMTC.
Geimpft: Bei einer Impfung muss der vollständige Schutz mit einem anerkannten Impfstoff erreicht sein. Die letzte Schutzimpfung muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.
Genesen: Nachweis der Genesung, das positive Testergebnis darf aber nicht älter als 180 Tage sein.
Zusätzlich muss online das sogenannte Passagier-Lokalisierungs-Formular ausgefüllt werden.
Eine Sonderregelung gibt’s für Kärntner, deren Hauptwohnsitz 60 Kilometer von ihrem Zielort in Italien entfernt liegt: Sie dürfen für 48 Stunden ohne Registrierung oder 3G-Nachweis einreisen.
Die 3G-Regel mittels Grünem Pass gilt mittlerweile auch für Kroatien. Hetzendorfer: „Achtung! Hier gelten aber wieder eigene Fristen.“ Eine Vorab-Registrierung ist nicht nötig, aber empfohlen. Alle Corona-Reiseinfos gibt es unter: www.oeamtc.at
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