Burschenschafter-Foto

Hitlergruß-Affäre: Öllinger bekam doch noch Recht

Politik
23.06.2021 17:51

Der ehemalige Grün-Abgeordnete Karl Öllinger hat in der sogenannten Hitlergruß-Affäre doch noch Recht bekommen. Wie er in einem Facebook-Posting mitteilte, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) nun die Klage eines Burschenschafters wegen übler Nachrede endgültig abgewiesen. Das Mitglied der Verbindung „Gothia“ war gegen Öllinger und die nunmehrige Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gerichtlich vorgegangen.

Öllinger und Zadic hatten im Jänner 2019 via Facebook bzw. Twitter Fotos verbreitet und kommentiert, die den Burschenschafter - er ist mittlerweile Mitglied der „Gothia“-Verbindung - mit ausgestrecktem rechtem Arm am Fenster zeigten, als in Wien Demonstranten gegen die damalige türkis-blaue Regierung an ihm vorbeizogen. Öllinger und Zadic kommentierten die Geste mit „Zum Kotzen“ (Öllinger) bzw. „Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“ (Zadic).

Angeblich Schulfreunden zugewunken
Der Burschenschafter behauptete dagegen, er habe unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken. Weil er sich aus seiner Sicht fälschlicherweise dem Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausgesetzt sah, klagte er Öllinger und Zadic wegen übler Nachrede.

Zadic zog Berufung zurück, Öllinger bekämpfte das Urteil
In erster Instanz bekam der Burschenschafter Recht, Öllinger wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen zu einer Entschädigung von 1500 Euro verurteilt, Zadic wurden in einem separaten Verfahren 700 Euro auferlegt. Zadic zog nach ihrer Bestellung zur Justizministerin ihre Berufung gegen das Urteil zurück - wie ihre Anwältin Maria Windhager erläuterte, erschien ihr das Ausfechten des Rechtsmittels mit ihrer nunmehrigen Funktion nicht vereinbar. Öllinger dagegen ließ nicht locker und bekämpfte das Urteil.

Zunächst sah auch ein Berufungssenat des OLG in der Geste des Burschenschafters ein ganz normales Winken - und keinen Hitlergruß. Es lehnte daher die Einsichtnahme in Videomaterial ab, das mehr als die von Öllinger verbreiteten Fotos zeigte. Dessen Anwältin Maria Windhager brachte daraufhin einen Erneuerungsantrag beim Obersten Gerichtshof ein. In weiterer Folge verwies dieser das Verfahren wegen Mängeln zurück an das OLG. Der zuständige Senat wies die Anträge des Klägers am Mittwoch nun endgültig ab.

Provokantes Winken in besonderer Art und Weise
Schon vom Erstgericht war festgestellt worden, dass jedenfalls zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verdacht bestand, dass ein Hitlergruß gezeigt wurde. Für diese Verdachtslage sei laut OLG der Wahrheitsbeweis geglückt, weil es sich auch nach Ansicht des Senats um ein provokantes Winken in einer besonderen Art und Weise gehandelt habe, so Windhager.

„Aufgrund der Abweisung der Anträge besteht nun auch eine Kostenersatzpflicht“, ergänzte die Medienrecht-Spezialistin. Das bedeute, dass die von Öllinger bereits geleisteten Zahlungen rückabgewickelt werden müssen. „Ich bin happy - auch weil mich die Klage des Burschenschafters sehr viel Geld und einige schlaflose Stunden gekostet hat“, kommentierte Öllinger die Entscheidung.

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