„Der Schuldbeweis war nicht zu erbringen“ - ganz schlicht begründete Richter Andreas Rom am Dienstag den Freispruch für den ehemaligen Gratkorner Bauamtsleiter. Es konnte im Prozess nichts Belastendes in Bezug auf die Scheinrechnungen und vermeintlich ominöse Grundstücksverpachtungen gefunden werden.
Schweren Betrug (Schadenshöhe: 580.000 Euro) und Untreue (Schadenshöhe: 320.000 Euro) - das warf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dem ehemaligen Bauamtsleiter der Marktgemeinde Gratkorn vor. Der 65-Jährige soll von 2007 bis 2015 Scheinrechnungen einer Baufirma an die Gemeinde abgezeichnet und damit die Bezahlung erwirkt haben. Zusätzlich hätte er selbst Scheinrechnungen über angebliche Leistungen für diese Baufirma und für die Verpachtung zweier Grundstücke an die Firma gestellt und das Geld einkassiert.
„Rechnungen plausibel und nachvollziehbar“
Konkret ging es etwa um Aufräumungsarbeiten und Beseitigung von Verklausungen nach Unwettern. Und das war auch einer der Knackpunkte vor Gericht. Gab es diese Verklausungen oder nicht. „Ja“, sagte ein Zeuge der Feuerwehr und auch die Mitarbeiter der Baufirma bestätigten die Arbeiten.
„Formalistisch wird in Baufirmen oft schlampiger gearbeitet“, sagte Verteidiger Christoph Scala. „Aber alle Rechnungen sind im Endeffekt plausibel und nachvollziehbar.“ Und auch in Bezug auf die an die Baufirma verpachteten Grundstücke erläuterte ein Baufirmenangestellter, dass es nicht ungewöhnlich sei, diese anzumieten, auch wenn sie dann gar nicht großartig genützt werden.
Es war richtig, dass die Anklage eingebracht wurde, aber die Indizien haben sich für uns nicht als beweisbar dargestellt.
Richter Andreas Rom in seiner Urteilsbegründung
„Schuldbeweis war nicht zu erbringen!“
Nach Beratung mit seinem Schöffensenat sprach Richter Andreas Rom den Ex-Bauamtsleiter frei. „Der Schuldbeweis war nicht zu erbringen!“ Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Oberstaatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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