Urteil in Slowenien
Corona-Beschränkungen waren verfassungswidrig
Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit, die im Vorjahr die slowenische Regierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie erlassen hatte, verstießen gegen die Verfassung. Das hat nun das Höchstgericht des Balkanstaates in einem Urteil festgehalten. Die aktuell noch geltenden Infektionsschutzgesetze müssen binnen zwei Monaten korrigiert werden.
Das Urteil bezieht sich auf Verordnungen, die zwischen April und Oktober 2020 verabschiedet wurden. Viele Maßnahmen, die nun für verfassungswidrig erklärt wurden, darunter die Ausgangssperre, das Reiseverbot zwischen Gemeinden und Regionen sowie das Versammlungsverbot, gelten inzwischen nicht mehr.
Das Infektionsschutzgesetz habe der Regierung deutlich zu viel Spielraum bei den Maßnahmen überlassen, befand das Verfassungsgericht. So konnte sie nach eigenem Ermessen die Art und Weise, den Umfang und die Dauer der Einschränkungen festlegen, mit denen in die Bewegungsfreiheit aller Bewohner Sloweniens eingegriffen wurde. Sie habe auch frei bestimmen können, wie lange und in welchem Ausmaß Versammlungen auf öffentlichen Plätzen verboten seien. Das Gesetz habe auch keine Sicherungen vorgegeben, um das freie Ermessen der Regierung einzuschränken, hieß es in dem Urteil.
Laufende Verfahren wegen Verstößen sollen eingestellt werden
Für diejenige, die wegen Verstößen gegen die Verordnungen in der Vergangenheit mit Geldstrafen belegt wurden und noch offene Verfahren laufen haben, sollen die Verfahren nun eingestellt werden, erklärten Rechtsexperten laut Medien. Auf die bereits abgeschlossene Verfahren soll das Urteil aber keine Wirkung haben.
Urteile in Österreich
Ähnliche Urteile sind auch aus Österreich bekannt. So mussten mehrere Verordnungen des Gesundheitsministeriums überarbeitet werden. Unter anderem ging es dabei um Mindestabstände zwischen Tischen in der Gastronomie, Betretungsverbote für öffentliche Plätze und die Auskunftspflicht von Gastronomiebetrieben.
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