Zwei von der AK geklagte Studios haben sämtliche Beträge an ihre Mitglieder zurückgezahlt. In einem Fall rund 301 Euro, in zwei andern Fällen rund 154 bzw. 164 Euro. Weitere Verfahren und Verbandsklagen laufen noch. Hintergrund: Die AK Wien verzeichnete seit dem ersten Lockdown 3500 Anfragen und Beschwerden über die Praxis ihres Fitnesscenters. Geschlossen hin oder her. Viele Betreiber vertreten gegenüber ihren Kunden die Ansicht, dass Beiträge auch ohne Gegenleistung weiter zu zahlen sind und sich Mitgliedsverträge automatisch verlängern.
Kann das Unternehmen aufgrund höherer Gewalt die Leistung nicht erbringen, muss auch der Konsument nicht zahlen.
Konsumentenschützer Martin Goger
Konsumentenschützer Martin Goger sieht das anders: „Da die Unternehmen aufgrund höherer Gewalt ihre Leistung nicht erbringen können, müssen auch die Konsumenten nicht zahlen.“ Und: Ohne Zustimmung können auch Verträge nicht einseitig verlängert werden.
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