Diese Befürchtung hegt der Zweite Landtagspräsident Rudolf Schober von der SPÖ: "Das Krankenhaus, in dem die Touristin behandelt wurde, muss ja eine Anzeige machen. Und dann geht es um fahrlässige Körperverletzung und entsprechenden Schadenersatz und Schmerzensgeld."
Klar ist für Schober auch die Verantwortung. Das Landhaus falle in die Kompetenz des Ersten Präsidenten Josef Lobnig (FPK). "Und zwar ausschließlich, denn Lobnig war noch keinen einzigen Tag im Urlaub oder Krankenstand. Ich als sein Stellvertreter konnte daher keine Sekunde tätig werden, obwohl ich ihn schon schriftlich auf einige Baumängel aufmerksam gemacht habe", verweist der erfahrene SPÖ-Politiker auf entsprechenden Schriftverkehr mit Lobnig.
von Fritz Kimeswenger, "Kärntner Krone"
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