Bis Freitagmittag haben sich in Mayrhofen im Tiroler Zillertal 2.500 Personen der rund 3.900 Einwohner zählenden Gemeinde für die ab Samstag für eine Ausreise notwendigen PCR-Tests angemeldet. Ziel sei es, dass sich jeder Gemeindebürger in den kommenden Tagen zweimal testen lasse, erklärte Mayrhofens Bürgermeisterin Monika Wechselberger.
Um den Ort verlassen zu dürfen, muss der Test an den Teststandorten in der Gemeinde - die Sportclinic Mayrhofen und das Europahaus - durchgeführt werden. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mayrhofen sowie für Personen ohne Wohnsitz, die sich dort durchgehend länger als 24 Stunden aufgehalten haben. Arbeitspendler und Durchfahrende müssen glaubhaft machen - etwa mittels Meldezettel -, dass sie keinen Wohnsitz in Mayrhofen haben.
Die Ausreisetestpflicht werde jedenfalls von Polizei mit Unterstützung des Bundesheeres „durchgehend überwacht“, hieß es am Freitag von der Polizei. Die Kontrollen werden an den Gemeindegrenzen an verschiedenen Standorten talaus- und taleinwärts durchgeführt.
Mutation: Auswertung beschleunigt
Jedes Ergebnis - auch jene von den PCR-Gurgeltests, die im Europahaus durchgeführt werden - wird auf eine mögliche Mutation hin analysiert, wobei die Auswertung beschleunigt werden soll. „Die Tests werden nicht mehr nach Wien geschickt, sondern mit Unterstützung zweier Labors in Tirol ausgewertet“, erklärte Bezirkshauptmann Michael Brandl, der aber erneut betonte, dass jeder Test nur eine Momentaufnahme sei und die Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen.
Pendler und Kinder ausgenommen
Kinder bis sechs Jahre sind zwar von der Ausreisetestpflicht ausgenommen, sie sollen aber trotzdem bestmöglich getestet werden, hieß es, insbesondere jene, die nicht bereits im Rahmen der behördlichen Testung im Kindergarten erfasst wurden. „Nachdem auch im Kindergarten Infektionen aufgetreten sind, ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich einen detaillierten Blick in das Infektionsgeschehen bekommen“, so Brandl. Die Einreise etwa für Arbeitseinpendler nach Mayrhofen und die nachfolgende Ausreise (wenn der Aufenthalt weniger als 24 Stunden gedauert hat) sind weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
FFP-2-Maskenpflicht an stark frequentierten Orten
In Mayrhofen, Schwaz und Jenbach (alle im Bezirk Schwaz) wurde zudem für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske verordnet.
Die Regelung tritt mit Samstag in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Zudem wurden alle Bewohner des Bezirkes Schwaz erneut dazu aufgerufen, von den Testangeboten Gebrauch zu machen.
Quelle: APA
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