Videoüberwachung, Helmpflicht, Neues rund um Besitzstörungsklagen, den Führerschein und das „Pickerl“ – vor allem die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird im kommenden Jahr ihre Spuren hinterlassen ...
Auf Österreichs Straßen tut sich im kommenden Jahr wieder was – und es betrifft (fast) alle Verkehrsteilnehmer! Einige Punkte sind bereits durchgesickert bzw. bekannt, andere in der Schwebe. Hier das Wichtigste zusammengefasst:
E-Mopeds, die vor allem im städtischen Raum unterwegs sind, sollen durch die StVO-Novelle als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden. Die Konsequenz ist eine Führerschein-, Versicherungs- sowie Helmpflicht.
Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer wird auf 0,5 gesenkt, ebenfalls ab 1. Mai müssen die Fahrzeuge über einen Blinker verfügen.
Für E-Biker bis 14 Jahre sowie E-Scooter-Lenker bis 16 Jahre dürfte die Helmpflicht eingeführt werden. Der ÖAMTC kritisierte den Vorschlag als nicht treffsicher – er fordert angesichts der Unfalldaten Helmpflicht ohne Alterseinschränkung.
Auch mit folgendem Thema hat Österreichs größter Mobilitätsklub wenig Freude: kamerabasierte Überwachung! Wie berichtet, sollen Gemeinden die Möglichkeit bekommen, im eigenen Ermessen Verkehrsflächen per Video zu kontrollieren und bei Verstößen abzustrafen. Der ÖAMTC ortet einen Wildwuchs an Fahrverboten und ein Regel-Chaos.
Beim „Deckel“ gibt es ebenfalls eine kleinere Korrektur. Wenn man bei der Führerscheinprüfung beim Schummeln erwischt wird, verlängert sich die Sperrfrist auf 18 Monate.
Die kamerabasierte Überwachung lässt ein Regel-Chaos und einen Wildwuchs an großflächigen Fahrverbotszonen erahnen. Der Vorschlag ist nicht verfassungskonform.

Bild: ÖAMTC/Postl
Sepp Schellhorn, Staatssekretär für Entbürokratisierung, hat eine Intervallverlängerung beim „Pickerl“ präsentiert.Systematischer Abzocke wird Riegel vorgeschoben Viel Staub wirbelte in den vergangenen Monaten die Abzocke von Autofahrern mittels Besitzstörungsklagen auf. Damit dürfte jetzt aber Schluss sein: Durch ein neues Gesetz werden die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren dermaßen gesenkt, dass das Geschäftsmodell letztlich wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.
Teurer wird es hingegen auf der Schiene: Nach einer Erhöhung im August steigt der Preis für das österreichweite Klimaticket zum Jahreswechsel ein weiteres Mal. Die Jahreskarte der Wiener Linien kostet dann sogar um 28 Prozent mehr und kostet nunmehr 467 Euro.
Die Autobahnvignette gibt’s 2026 letztmalig zum Aufkleben. Der Preis stieg parallel zur Inflation.
Auch in unseren Top-Reisedestinationen tut sich was! Zuerst die gute Nachricht: Kroatien, eine der beliebtesten Urlaubsdestinationen von Herr und Frau Österreicher, stellt im kommenden Jahr auf digitale Autobahnmaut um. Damit sollten lästige Staus an den Stationen der Vergangenheit angehören. Die schlechte Nachricht: Eine Umsetzung soll erst im Herbst, also nach der Reisesaison 2026, erfolgen.
Bulgarien – aufstrebendes Urlaubsland mit bekannt gutem Preis-Leistungs-Verhältnis – führt zum Jahreswechsel den Euro ein. Damit fallen Umrechnungen und Wechselkursfragen weg. Wie sich die neue Währung auf das Preisniveau auswirken wird, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus ist ab 3. Februar eine günstige Tagesvignette (4 Euro) verfügbar – praktisch für Reisende, die Bulgarien nur durchqueren.
Mit einer Kuriosität kann ab dem kommenden Jahr Spanien aufwarten: Künftig dürfen bei Unfällen oder Pannen keine Warndreiecke mehr aufgestellt werden. Stattdessen ist ein spezielles Blinklicht vorgeschrieben, das in allen in Spanien zugelassenen Fahrzeugen zur Pflicht wird – dies trifft also auch auf Mietwagen zu.
Der touristische Dauerbrenner Venedig erweitert seine Eintrittsgebühr für Tagesgäste deutlich! Sie wird 2026 an 60 ausgewählten Tagen zwischen April und Juli eingehoben. Die Gebühr beträgt 5 Euro, bei kurzfristiger Registrierung 10 Euro.
Teurer werden auch die Vignetten in Tschechien – die Tagesvignette kostet dann umgerechnet zehn Euro, die 10-Tages-Vignette rund zwölf Euro.
Wer sich über den großen Teich bewegt und die weltberühmten Nationalparks erkunden möchte, sollte sein Urlaubsbudget aufstocken. Die USA kündigten eine Zusatzgebühr von 100 US-Dollar pro Person für ausländische Besucher (über 16 Jahren) an. Die Regelung betrifft auch bekannte Parks wie den Grand Canyon, Yellowstone und Yosemite.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.