Die einst besten Freundinnen bezeichneten sich sogar als Seelenverwandte. Beim Nötigungsprozess würdigten sie sich keines Blickes. Grund waren Kokainverkäufe (gesamt zehn Gramm) der „Poker-Kellnerin“ an die Angeklagte. Diese beklagte sich darüber, dass ihr die Freundin beim Weiterverkauf einen Aufschlag von 30 Euro pro Gramm verrechnet hatte.
Drohung auf Zettel am Pkw
Auf einem Zettel am Pkw der Kellnerin fand sich daher eine Drohung mit einer Anzeige bei der Polizei, wenn die Freundin nicht 300 Euro zurückerhalte. Diese Zahlung erfolgte, Ermittler in Sachen Pokerring deckten dies auf und sahen eine Nötigung. Die Kellnerin betonte als Zeugin, dass sie verschiedene Koks-Lieferanten hatte, manche seien halt teurer gewesen. Nicht rechtskräftiges Urteil wegen Nötigung: 1200 Euro Geldstrafe.
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