Die Frau hatte schon vor Jahren festgestellt, dass Kollegen in ihrer Krankenakte sowie in jene ihres verstorbenen Sohnes stöbern. Dagegen erhob sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, interne Konflikte folgten.
Entlassung nicht rechtskonform
Die Krankenschwester wurde im Juli 2016 fristlos entlassen, sie setzte sich mit einer Klage am Landesgericht zur Wehr. Vorerst mit Erfolg – die Richterin entschied im Mai 2017, dass die Entlassung nicht rechtskonform war (der Verwaltungsdirektor war nicht befugt). Auch ein weiterer Kündigungsversuch - eine so genannte Eventualkündigung - durch den Krankenhausverband scheiterte nun vor dem OGH.
Anwalt: „Rund 250.000 Euro Kosten angehäuft“
Die arbeitswillige Frau geht bei laufenden Bezügen „spazieren“. „Sie darf nicht einmal ins Gebäude“, sagt Anwalt Stefan Krall. Bruttogehalts- und Anwaltskosten schätzt er auf 250.000 Euro. Rudolf Puecher vom Krankenhausverband: "Wir beraten in den Gremien, wie es hier weiter geht.
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