„Solche Urteile sind wichtig, denn sie sind Voraussetzung für ein Tierhalteverbot“, zieht Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen Bilanz über eine Woche der Tierquäler am Landesgericht Ried. Im Jahr 2019 wurden in Oberösterreich 11 Tierhaltungsverbote, davon sechs auf unbestimmte Dauer und fünf befristet, ausgesprochen.
Gequälte Hunde und ein Fall von Animal Hoarding wurden diese Woche in Ried verhandelt – wir berichteten. Jürgen Stadler verfolgte die Verhandlungen. Die misshandelten Tiere waren allesamt bei der Pfotenhilfe in Lochen gelandet. Geschäftsführerin Johanna Stadler zu den Fällen: „Oberstes Ziel muss es sein, über diese Tierquäler ein Tierhalteverbot zu verhängen, das aber auch regelmäßig kontrolliert werden muss. Vom Umfeld solcher Menschen wünsche ich mir, dass uns Beobachtungen von vernachlässigten oder misshandelten Tieren möglichst rasch gemeldet werden, da behördliche Kontrollen nur nach Anzeige erfolgen können.“
Deutlicher Anstieg der Tierhalteverbote
11 Tierhalteverbote wurden im vergangenen Jahr bei der Tierschutzombudsstelle des Landes OÖ gemeldet. Ein deutlicher Anstieg: 2018 waren es vier, 2017 gar nur zwei. Die unbefristet auferlegten Tierhalteverbote betrafen im Vorjahr Tiere aller Art (3 Fälle), Reptilien und Kaninchen (2) und Rinder (1). Für Hunde gab es zweimal Haltungsverbote für fünf Jahre und einmal für zehn Jahre.
Ombudsfrau Dr. Cornelia Rouha-Mülleder: „Das Verbot der Tierhaltung stellt die schwerste Strafsanktion der Behörde im Sinne des Tierschutzes dar. Es gibt Fälle, in denen man ein Verbot früher aussprechen möchte, aber es müssen gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.“ Erst wenn mindestens zweimalige Bestrafung nach dem Tierschutzgesetz, eine wenigstens einmalige Verurteilung vom Gericht wegen Tierquälerei sowie Aufträge zur Mängelbehebung bzw. Maßnahmenbescheide erfolglos bleiben, kann die Behörde ein Tierhaltungsverbot aussprechen.
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