16.10.2020 10:07 |

Radioaktiv verseucht

Japan will Fukushima-Kühlwasser ins Meer leiten

Die japanische Regierung hat entschieden, dass radioaktiv verseuchtes Wasser aus dem Atomkraftwerk von Fukushima ins Meer abgelassen werden darf. Das berichten mehrere japanische Medien. Die formelle Entscheidung soll noch im Oktober bekannt gegeben werden, heißt es.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Der Betreiber des AKWs, das Unternehmen Tokio Electric, hat mehrere Millionen Tonnen verseuchtes Wasser in Tausenden Tanks auf dem Gelände des Atomkraftwerks gespeichert, das 2011 durch einen von einem Erdbeben ausgelösten Tsunami zerstört wurde.

Lagerkapazitäten gehen dem Ende zu
Weil das Kühlsystem ausfiel, kam es in drei der sechs Reaktoren zur Kernschmelze. Seitdem müssen Reaktoren mit Wasser gekühlt werden, um eine weitere Kernschmelze zu verhindern. Tokio Electric hatte erklärt, 2022 werde man keine Lagerkapazitäten mehr haben.

Wasser soll noch Tritium enthalten
Das gelagerte Wasser, das nun ins Meer geleitet werden soll, wird derzeit umfangreich gefiltert, um seinen radioaktiven Gehalt zu reduzieren. Laut Angaben der Behörden soll es nur noch Tritium (ein radioaktives Wasserstoff-Isotop, Anm.) enthalten, das sich mit den zurzeit verfügbaren Technologien nicht herausfiltern lässt.

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).