„Ihr kriegt mich nie“

Angeklagter forderte Polizei via Facebook heraus

Ausland
21.06.2025 18:06

Weil er zu seinem Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde der US-Amerikaner Aaron Johnson per Haftbefehl gesucht. Trotzdem beschloss er auf der Facebook-Seite der Polizei über den Polizeichef Grady Judd zu lästern …

„Ihr hättet heute länger warten sollen. Deshalb habt ihr mich nicht gekriegt, als ich das Haus meiner Oma verlassen habe“, schrieb Johnson auf der Facebook-Seite der Beamten. Den frechen Eintrag garnierte er mit den Hashtags „#Grady kann mich nicht finden“ und „#Versuchs noch mal Grady“.

Polizeichef Judd antwortete prompt: „Du sprichst wie ein echter Mann, der keine Verantwortung für seine Taten übernehmen will. Keine Sorge, wir werden dich finden. Wetten?“

Der 29-Jährige antwortete prompt mit der nächsten Lästerattacke, die vor Schreib- und Grammatikfehlern nur so wimmelte – sinngemäß verfasste er den Ausspruch wie folgt: „Ok, ich werde dir und deiner Crew einen Vorsprung geben. Ihr konntet mich weder zu Fuß noch mit dem Auto das letzte Mal einfangen. Vielleicht braucht ihr ein Pferd oder einen Hubschrauber.“

Das brauchten die Cops dann aber doch nicht. Bereits am nächsten Tag klickten die Handschellen. Die Polizei postete das Foto der Verhaftung von Johnson und schrieb: „Heute endet das Spielchen. Unsere Beamten haben ihn aufgespürt und ihn im Polk County Gefängnis abgeliefert. Netter Versuch, Aaron … vielleicht das nächste Mal, wahrscheinlich aber nicht.“

Zitat Icon

Ok, ich werde dir und deiner Crew einen Vorsprung geben. Ihr konntet mich weder zu Fuß noch mit dem Auto das letzte Mal einfangen. Vielleicht braucht ihr ein Pferd oder einen Hubschrauber.

Facebookeintrag von Aaron Johnson 

Judd ist in seinem Bezirk dafür bekannt, beim Kampf gegen das Verbrechen mit harten Bandagen vorzugehen und gerne auch Exempel zu statuieren. Deshalb muss sich Johnson jetzt auf eine längere Haftstrafe gefasst machen. Wobei er seit 2015 bereits mehrere Male im Gefängnis gelandet war – unter anderem wegen Drogenbesitzes, häuslicher Gewalt, Einbruch sowie Fahren ohne gültigen Führerschein.

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