Aus für Sonderweg

Oberösterreich nimmt nun wieder die Maske ab

Oberösterreich
27.08.2020 05:00

Oberösterreicher Sonderweg „schärfer als der Bund“ wird am Freitag beendet. Der Mund-Nasen-Schutz bleibt nur im Lebensmittelgeschäft, Öffis und anderen bundseweit definierten Örtlichkeiten. Die neue Corona-Ampel ist Anlass für die Umkehr  im Land ob der Enns.

„Der Übergang zur österreichweiten Regelung ist aus epidemiologischer Sicht nun gut vertretbar“, sagt Mediziner Tilman Königswieser. Warum? „Weil wir in Oberösterreich Zahlen haben, die das rechtfertigen. Hauptsächlich geht’s um Reiserückkehrer sowie um Kleincluster, die wir gut im Griff haben“, erläutert er. Am Mittwoch, 11 Uhr, gab es 416 Infizierte im Land, 49 mehr als tags zuvor.

Details zur Ampel fehlen noch
Das Verlassen des Sonderwegs mit seit 9. Juli schärferen Maskenpflichten in Oberösterreich für Handel und Gastronomie hat sich schon in der „Krone“ vom Mittwoch abgezeichnet, siehe Ausriss unserer Titelseite. LH Thomas Stelzer und Vize Christine Haberlander begründen das mit dem Anliegen „zum Start der Corona-Ampel“ eine einheitliche Ausgangslage zu schaffen". Denn mit der Ampel soll künftig in ganz Österreich klar sein, welches Risiko und damit verbunden welche Maßnahmen in welchem Gebiet gültig sind, in der Theorie zumindest. Weitere Details sollen bis am 4. September kommen.

Maske nicht ganz weglassen
Mediziner Königswieser rät weiter zu individueller Vorsicht. „Die Maske kann bzw. soll – unabhängig von der gesetzlichen Regelung – immer dann getragen werden, wenn der nötige Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann.“ Die Liste der Lokalitäten bzw. Umstände mit Maskenpflicht ist eh noch lang.

Ab 28. August ist der Mund-Nasen-Schutz nur noch in folgenden Bereichen verpflichtend

  • Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
  • In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
  • In Bankfilialen
  • In Postfilialen sowie bei Postpartnern
  • Bei Dienstleistungen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
  • Bei Demonstrationen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
  • In Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kundenfrequenz bzw. Parteienverkehr und wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann).

Erleichterung
FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner reagiert positiv auf den Kurswechsel, behält sich aber Skepsis und Kritik weiterhin vor. SPÖ-Chefin Birgit Gerstorfer begrüßt die Rückkehr zu transparenten und einheitlichen Regelungen. Gastronomie und Handel reagieren erleichtert.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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