Motorradfahrverbot

„Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“

Tirol
10.06.2020 19:00

Nun setzt sich auch der Ducati-Club-Tirol Oberland gegen das Fahrverbot für „laute“ Motorräder über das Hahntennjoch und im Außerfern zur Wehr. Mit Anwaltsbrief an LH-Stv. Felipe beklagen die Biker um Vereinspräsident Hubert Fritz „Diskriminierung und Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz“.

Andere Kraftfahrzeuge und Geräte würden ebenfalls Lärmemissionen verursachen, heißt es in dem Schreiben. Bei Rasenmähern sei ein Lärmgrenzwert bis zu 103 Dezibel zulässig, von besonders lauten Geräten wie Motorsägen oder Laubsaugern ganz zu schweigen. „Wir sehen uns deshalb ganz klar diskriminiert“, meint Vereinschef Hubert Fritz. Die Teilsperrung von Straßen nur für Motorräder aufgrund von Lärmbelästigungen sei außerdem im Hinblick auf den Gleichheitsgrundatz bedenklich, weil Fahrten des Ziel- und Quellverkehrs dadurch unmöglich gemacht werden.

Ökonomische Folgen
Auch der ökonomische Nachteil dürfe nicht unterschätzt werden, da zahlreiche Unternehmen vom Motorradfahren abhängen. „Viele Gasthäuser, Hotels oder Campingplätze sind von diesem Verbot indirekt betroffen, denn Motorradfahrer gelten als zahlungskräftige Kundschaft.“

Nicht aussagekräftig
Das im Typenschein eingetragene Standgeräusch von maximal 95 Dezibel als Basis für das Fahrverbot herzunehmen, hält Hubert Fritz ohnehin für komplett falsch. „Wir nutzen alle starke Motorräder, sodass wir mit höheren Gängen und daher leise fahren können. Das Standgeräusch ist überhaupt nicht aussagekräftig.“

Er schlägt alternativ vor, all jene zu strafen, die aufgrund ihrer Fahrweise zu laut unterwegs sind. Außerdem könnte man seiner Ansicht nach für das Hahntennjoch eine Motorradmaut einführen. „Dann würden sicher die zu Hause bleiben, die auf schnelles und lautes Fahren setzen.“

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